Feldmann fordert mehr ambulante Anteile in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung

Hannover – Die zunehmende Verlagerung medizinischer Versorgung in die Praxen niedergelassener Ärzte spiegelt sich nach Ansicht von Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), nicht angemessen in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung wider. Diese müssten sich an den Versorgungserfordernissen orientieren, erklärte Feldmann bei der KBV-Vertreterversammlung heute in Hannover.
Angesichts einer älter werdenden Bevölkerung nehme der Bedarf an ambulanter, wohnortnaher Grundversorgung ebenso zu wie die Bedeutung des Arztes als Koordinator, sagte Feldmann. „Doch während die Gesamtzahl der Vertragsärzte steigt, geht der Anteil an Haus- und grundversorgenden Fachärzten zurück.“ Hier müsse man gegensteuern.
Die KBV-Vertreterversammlung sprach sich deshalb dafür aus, „das Auswahlverfahren zum Medizinstudium im Hinblick auf die Gewinnung von Nachwuchs für die Grundversorgung zu überprüfen“, wie es in einem entsprechenden Beschluss heißt. Dazu gehört insbesondere, dass die Abiturnote nicht mehr das entscheidende Kriterium für die Zulassung zum Medizinstudium sein soll. Außerdem votierte die VV dafür, grundversorgende Anteile der Ausbildung in der Approbationsordnung zu stärken, unter anderem, indem Medizinstudierende zunehmend den Arbeitsalltag in den Praxen niedergelassener Ärzte kennenlernen.
Die ursprünglich vom KBV-Vorstand vorgeschlagene Möglichkeit, die Vergabe eines Studienplatzes zu knüpfen an die Bereitschaft zur Übernahme von Versorgungsverantwortung in strukturschwachen Gebieten, stieß jedoch bei vielen VV-Mitgliedern auf Ablehnung. Man könne den Nachwuchs nicht derart früh binden, hieß es. Zumal es an Grundlagen fehle, verlässlich den Versorgungsbedarf in zehn oder 15 Jahren vorherzusagen.
Die KBV-Vertreterversammlung sprach sich hingegen dafür aus, in den patientennahen Fächern eine ambulante Pflichtweiterbildung einzuführen, die sich allerdings auf Inhalte und Kompetenzen beschränkt, die nur dort vermittelbar sind. Bedingung sei jedoch, dass die Finanzierung dieser Weiterbildungsstellen gesichert sei. Die Ärzte in Weiterbildung müssten in der Praxis die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen vorfinden wie im Krankenhaus, heißt es in einem entsprechenden Beschluss.
An den Deutschen Ärztetag, der morgen in Hannover eröffnet wird, appellierte die Versammlung, die (Muster-)Weiterbildungsordnung in diesem Sinne zu ändern. „Das ist der erste Schritt. Er ist unabdingbar“, erklärte KBV-Vorstand Feldmann. Denn Finanzierungsregelungen seien nur verhandelbar, wenn es obligate Vorschriften in der (Muster-)Weiterbildungsordnung gebe.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der als Gast an der Vertreterversammlung teilnahm, bezeichnete den Beschluss als gut und vernünftig. Er könne natürlich nicht vorhersagen, ob der Deutsche Ärztetag dem ebenfalls zustimmen werde. „Aber bei der Politik ist Ihr Petitum angekommen“, erklärte Montgomery.
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