Finanzkommission: Regulierung von Impfstoffpreisen könnte bis 2030 eine Milliarde Euro sparen

Berlin – Zum Stabilisieren des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit auch Spielräume beim Thema Impfstoffpreise.
Das Deutsche Ärzteblatt hat über viele der insgesamt 66 Vorschläge bereits berichtet und analysiert den Report weiter. Empfehlungen gibt es unter anderem auch zum Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsregelungen.
Die Preisfindung für Schutzimpfungen zu regulieren, könne allein im Jahr 2027 rund 400 Millionen Euro einsparen, geht aus dem mehr als 400 Seiten starken ersten Bericht der Finanzkommission hervor, der Ende März vorgestellt wurde. Bis 2030 könnten demnach die Einsparungen in dem Bereich auf eine Milliarde Euro ansteigen.
Hintergrund für den Vorschlag, auch bei Impfstoffkosten anzusetzen, sei die „hohe Kostendynamik“ in dem Bereich in der jüngeren Vergangenheit, schreibt die Kommission. Seit 2019 seien die durchschnittlichen Kosten je Tagestherapiedosis (Daily-Defined-Dose, DDD) für Schutzimpfungen von 34,05 auf 58,83 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Schutzimpfungen stellten einen Ausgabenbereich mit einer der höchsten Steigerungsraten dar.
Als Problem sieht die Kommission, dass Pharmaunternehmen die initialen Preise für Impfstoffe frei festlegen dürften und die Preisfindung im weiteren Verlauf kaum reguliert sei, anders als bei Arzneimitteln. Aus ihrer Sicht sollten die Regelungen zur Preisfindung auf dem Arzneimittelmarkt auf Impfstoffe ausgeweitet werden.
Die Gruppe empfiehlt der Politik nun, ein Maßnahmenpaket umzusetzen – mit dem Ziel, die Preise neuer Impfstoffe zu regulieren und im Bestandsmarkt stabile Preise zu erwirken: die Verhandlung von Erstattungsbeträgen und Preis-Mengen-Regelungen, ein Preismoratorium für Schutzimpfungen, die Wiedereinführung der Möglichkeit zu Rabattverträgen sowie die grundsätzliche Anwendung des Herstellerabschlags nach Paragraf 130a Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Die Kommission hat den Aspekt Impfstoffpreisregulierung in der Kategorie B eingestuft. Das bedeutet, dass die Auswirkungen auf die Versorgung als „unsicher“ eingeschätzt werden. Unter den mehr als 60 Sparvorschlägen, aus denen die Politik nun die Wahl hat, sind aber auch viele aus den Kategorien A* und A – was bedeutet, dass entweder positive oder sogar keine Folgen auf die Versorgung erwartet werden.
Der Direktor der Klinik für Infektiologie und Intensivmedizin der Charité in Berlin, Leif Erik Sander, wertete den Vorschlag der Kommission auf dem Portal Linkedin als „absolut nachvollziehbar“. Dennoch sei der größere und nachhaltigere Hebel die Steigerung der Impfquoten. Er verwies etwa auf den hohen wirtschaftlichen Schaden, den allein Atemwegsinfektionen verursachen. Deutschland liege bei wichtigen Impfquoten weiter sehr deutlich hinter den gesteckten Zielen und unter dem EU-Durchschnitt.
Sander weist aber auch auf die Gefahr hin, dass eine starke Preisregulierung Innovationsanreize gerade für kleinere forschungsgetriebene Unternehmen schwächen könnte. „Dabei benötigen wir dringend neue, effektive und kostengünstige Impfstoffe, gerade angesichts der alternden Bevölkerung.“ Der Mediziner spricht sich deshalb dafür aus, Kostenkontrolle und Investitionen in Innovation und Impfprogramme zu verbinden.
Auf mögliche Risiken bei einer Umsetzung dieses Vorschlags weist auch die Kommission selbst hin: Die Optionen könnten demnach letztlich zu Lieferengpässen führen. In dem Fall bestehe auch die Gefahr, dass Pharmaunternehmen zuerst Länder beliefern, in denen höhere Erlöse erzielt werden können.
Auch für die Logistik der Arztpraxen könne es ein Problem geben, heißt es im Bericht. Denn gegebenenfalls müssten wegen neu geschlossener Rabattverträge für Versicherte unterschiedlicher Krankenkassen unterschiedliche Impfstoffe vorgehalten werden. Dies lasse sich durch regional kollektiv geschlossene Rabattverträge lösen.
Die Kommission weist auch darauf hin, dass in der Vergangenheit nach Einführung von Preisregulierungsoptionen mehrfach Mängel in der Impfstoffversorgung aufgetreten seien. „Grundsätzlich besteht ein Trade-off zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen“, hält sie fest. Beim Gestalten der Regulierung müsse darauf geachtet werden, dass Effizienzgewinne nicht zulasten der Versorgungssicherheit und der öffentlichen Gesundheitsziele gehen.
Aus der Pharmaindustrie war bereits bei Erscheinen des Berichts Kritik an jenen Vorschlägen gekommen, die sich auf Einsparungen in ihrem Bereich beziehen. Man dürfe nicht weiter belastet werden, hatten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pharma Deutschland und der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) gemeinsam erklärt. „Es müssen ineffiziente Strukturen im Gesundheitssystem aufgelöst und versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden.“
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