Politik

Empfehlungen sehen Anpassungen des Krankengelds vor

  • Donnerstag, 2. April 2026
/Fr@nk, stock.adobe.com
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Berlin – Für die Einführung eines Teilkrankengeldes sowie weitere Anpassungen in diesem Bereich plädiert die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit.

Das Deutsche Ärzteblatt berichtete über die wichtigsten Vorschläge und analysiert den Report weiter. Empfehlungen gibt es unter anderem auch zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Kosten bei Impfstoffen oder auch Arbeitsunfähigkeitsregelungen.

Beim Krankengeld habe es seit 2015 ein „überdurchschnittliches Wachstum“ gegeben, heißt es im am vergangenen Montag in Berlin vorgestellten Expertenbericht. Dies sei auf mehrere Einzelkomponenten zurückzuführen.

Unter anderem habe es Steigerungen bei der Anzahl der Krankengeldfälle je 100 krankengeldberechtigte Mitglieder (seit 2019 plus 1,05 Prozent pro Jahr) sowie den Bezugstagen je Fall (seit 2019 plus 2,65 Prozent pro Jahr) gegeben.

Mit Blick auf aktuelle Prognosen geht die Kommission von einer Fortsetzung des jährlichen Wachstums für die nächsten Jahre aus. „Damit stellen die Ausgaben für Krankengeld zwar nicht einen der größten Blöcke der Ausgaben der GKV insgesamt dar, aber das Wachstum ist in diesem Bereich überproportional.“

Die Option eines Teilkrankengeldes, Voraussetzung wäre die Einführung einer stufenweisen Teilarbeitsunfähigkeit, könne für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2027 eine Einsparung von circa 73 Millionen Euro erzielen, so die Experten.

Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht laut Bericht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass GKV-Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten könnten.

Die Erfahrungen der skandinavischen Länder wiesen zudem auf positive Effekte eines Teilkrankengeldes hin, die sich nicht zuletzt in einer schnelleren Rückkehr in den Beruf und einer höheren Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Rückkehr niederschlagen.

Die Kommission beleuchtet auch die Möglichkeit einer Absenkung des Krankengeldzahlbetrages von 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent beziehungsweise von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf maximal 85 Prozent – dies könne in eine Einsparung in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro in 2027 münden.

Einschränkend wird darauf hingewiesen, dass eine solche Absenkung „eine Reduktion des Versicherungsschutzes und eine direkte Leistungskürzung“ für diejenigen Versicherten darstellen würde, die Krankengeld beziehen. Diese Belastung würde insbesondere Versicherte mit längeren Krankheitsverläufen treffen, bei denen krankheitsbedingte Einkommensverluste bereits heute erheblich sein können, so die Experten.

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die Krankenkassen grundsätzlich Beratung und Hilfestellung im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit geben dürfen, die Versicherten aber ein Widerspruchsrecht haben (Opt-out). Dadurch, dass keine explizite Einwilligung mehr im Vorfeld eingeholt werden muss, könne die Kontaktaufnahme der Krankenkassen und die Fallsteuerung erleichtert werden.

aha

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