Politik

Flüssige bis halbfeste Zubereitungen zur Wundbehandlung laut G-BA keine Verbandmittel

  • Donnerstag, 15. Juni 2023
/Kate, stock.adobe.com
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Berlin – Halbfeste bis flüssige, also „nicht formstabile“ Zubereitungen zur Wundbehandlung sind keine Verbandmittel. Dies stellte heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klar.

Solchen Medizinprodukten – beispielsweise in Form von Gelen, Lösungen oder Emulsionen – fehlten die Haupteigenschaften von Verbandmitteln, eine Wunde abzudecken und/oder Wundflüssigkeit aufzusaugen, betont der G-BA. Deshalb seien sie den sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung zuzuordnen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers können sie ab Dezember 2023 nur noch dann verordnet werden, wenn der G-BA im Einzelfall den medizinischen Nutzen auf Antrag von Herstellern positiv bewertet hat. Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Wundversorgung zu stärken. Anträge zu konkreten Produkten prüfe man innerhalb von 90 Tagen, so der G-BA.

„Relativ teure arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie z. B. Gele, Emulsionen oder Hydrogele drängen unter dem Label von Verbandmitteln seit geraumer Zeit auf den Markt. Der G-BA hat nun klargestellt, dass es eben keine Verbandmittel sind.

Ob ein medizinischer, patientenrelevanter Nutzen der Produkte für die Wundheilung vorliegt, muss damit künftig im Einzelfall über Studien nachgewiesen werden“, erläuterte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Er unterstütze die Forderung der Hersteller an den Gesetzgeber, dass der G-BA zur Studienplanung beraten darf. „Wir könnten dann Unternehmen helfen, in Studien die für den G-BA entscheidungsrelevanten Fragen zu untersuchen. Sollte das von der Politik aufgegriffen werden, könnte ich mir in diesem Fall eine nochmals um mehrere Monate verlängerte Übergangsfrist vorstellen.“ Forderungen der Hersteller nach einer weiteren mehrjährigen Übergangszeit könne er hingegen nicht nachvollziehen, betonte Hecken.

EB/aha

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