Frankreich erlaubt Adoption von Kindern aus Leihmutterschaft
Paris – Elternteile ohne biologische Verbindung zum Kind können in Frankreich künftig Kinder, die von einer Leihmutter geboren wurden, adoptieren. Das entschied das oberste französische Verwaltungsgericht gestern in Paris.
Der Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg hatte bereits 2014 bestätigt, dass die Elternschaft in Frankreich anerkannt werde, wenn es eine genetische Verbindung gebe. Rechtlich unklar war die Anerkennung der Elternschaft des „intendierten Elternteils“ – also des Elternteils, der keine biologische Verbindung zum Kind hat, aber sich mit dem Partner für das Kind entschieden hat. Experten sprechen hier auch von der „sozialen Elternschaft“.
Geklagt hatten mehrere Parteien – unter ihnen ein homosexuelles Paar, dessen Sohn 2006 von einer Leihmutter in den USA geboren wurde. Dem nicht biologischen Vater war es versagt worden, seinen Sohn zu adoptieren.
In Deutschland beschäftigen Experten sich mit ähnlichen Fragen. Vorgestern legte der „Arbeitskreis Abstammung“ seinen Abschlussbericht vor. Die Experten sprachen sich dafür aus, dass derjenige, der gemeinsam mit der Mutter in die Fortpflanzung eingewilligt hat, „zweiter Elternteil“ werde, sofern der Spender auf die Elternschaft verzichtet.
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