Leihmutterschaft: Ruf nach mehr Regulierung
Frankfurt am Main – CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth hat rechtliche Regelungen für Fälle internationaler Leihmutterschaften gefordert. Es brauche eine gesetzliche Regelung, „die das Phänomen Leihmutterschaft auch in seiner grenzüberschreitenden Dimension erfasst“, schreibt Harbarth in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
„Dabei sollte als Leitlinie gelten, kommerzielle Leihmutterschaften national wie international zu unterbinden“, heißt es in dem gemeinsam mit den Juristen Marc-Phillippe Weller und Chris Thomale vom Heidelberger Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht verfassten Text.
Zwar sei Leihmutterschaft in Deutschland verboten, und auch das Europäische Parlament habe in seinem Menschenrechtsbericht dies als menschenunwürdige Praxis verurteilt. Es herrsche allerdings ein „Fortpflanzungstourismus“. Paare nutzten Leihmutterschaften im Ausland, um so die inländischen Verbote zu umgehen, schreiben die Autoren in dem Gastbeitrag. Dadurch werde das Kind schon vor seiner Geburt „Objekt eines Vertrags, der seine Erzeugung regelt, um nach der Geburt von seiner austragenden Mutter einer Ware gleich an die Auftraggeber überführt zu werden“.
Die drei Juristen fordern deshalb, die Elternschaft solcher „Auftraggeber“ nicht anzuerkennen. Zudem müsse eine Debatte über die Reform des Adoptionsrechts angestoßen werden. „Die Adoption ist der von unserer Rechtsordnung vorgesehene und international anerkannte Weg, um Wunscheltern mit einem Kind zusammenzuführen.“ Vereinfache man das Verfahren und die Voraussetzungen, entfalle für einige Paare das Motiv, eine Leihmutter zu beauftragen.
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