Frühe Nutzenbewertung: DGHO will stärker mitmischen
Berlin – Eine weitreichende und frühzeitige Einbindung der medizinischen Fachgesellschaften in den Prozess der Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) heute in Berlin gefordert. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das vorhandene klinisch-praktische Wissen der Fachgesellschaften im derzeitigen AMNOG-Verfahren nicht angemessen berücksichtigt wird“, kritisierte Mathias Freund, geschäftsführender Vorsitzender der DGHO.
In einem Positionspapier hat die DGHO vier Hauptkritikpunkte identifiziert und entsprechende Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Zum einen sollten die Fachgesellschaften bereits bei der Festlegung von Vergleichstherapien beteiligt werden. Im Hinblick auf den Zusatznutzen eines Arzneimittels sollten zudem die Endpunkte zu Beginn des jeweiligen Verfahrens priorisiert werden, ebenfalls unter Beteiligung der Fachgesellschaften.
Die dritte Forderung der DGHO umfasst die Vergabe von Aufträgen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bewertung der Hersteller-Dossiers: Sie müssten geöffnet werden, beispielsweise für universitäre Institutionen. Im aktuellen Verfahren führt der G-BA die Nutzenbewertung entweder selbst durch oder beauftragt damit das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Außerdem sollen nach dem Willen der DGHO die abschließenden Verhandlungen zum Preisrabatt transparenter gestaltet werden.
Ähnliche Forderungen zur frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln haben fünf große Fachgesellschaften – die Diabetes-Gesellschaft, die Gesellschaft für Innere Medizin, für Kardiologie, die Krebsgesellschaft und die Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten – bereits vor wenigen Monaten unterbreitet.
Der unparteiische G-BA-Vorsitzende, Josef Hecken, hat sie allerdings umgehend als unbegründet zurückgewiesen. „Die Fachgesellschaften entscheiden – aus gutem Grund – nicht über das abschließende Wertungsergebnis, was vor dem Hintergrund einer unabhängigen und evidenzbasierten Bewertung auch nicht sachgerecht wäre“, sagte Hecken.
Seiner Auffassung nach sind bei den bislang abgeschlossenen Verfahren die Stellungnahmen der Fachgesellschaften angemessen berücksichtigt worden. Hecken forderte diese auf, ihre Möglichkeiten bei Anhörungen oder schriftlichen Eingaben zu nutzen. Dies sei zielführender als neue Verfahrensschritte.
Auch die von der DGHO geforderte stärkere Beteiligung der Patienten am Prozess der Nutzenbewertung scheint auf den Weg gebracht. „Die Patientenvertreter sind ausführlich und intensiv in das AMNOG-Verfahren einbezogen“, sagte Ralf Rambach, Vorsitzender der Deutschen Leukämie & Lymphomhilfe und Ständiger Patientenvertreter im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA.
Zwar sieht auch Rambach Optimierungsbedarf, beispielsweise bei der Berücksichtigung von Lebensqualität im Rahmen der Nutzenbewertung, bewertete aber die Patientenbeteiligung explizit als angemessen und ausreichend.
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