G-BA bescheinigt drei neuen Wirkstoffen einen Zusatznutzen
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gesterm in Berlin drei neuen Wirkstoffen einen Zusatznutzen bescheinigt. Es handelt sich um die feste Wirkstoffkombination aus Saxagliptin plus Metformin sowie die Wirkstoffe Crizotinib und Decitabin. Damit können der GKV-Spitzenverband und der jeweilige Hersteller in die Preisverhandlungen gehen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam teilweise zu anderen Ergebnissen.
Der G-BA attestierte dem Wirkstoff Crizotinib (Xalkori®), der zur Behandlung einer seltenen Unterform des nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms dient, einen beträchtlichen Zusatznutzen. Das IQWiG sah das anders: Es kam Mitte Februar in seiner Nutzenbewertung im Auftrag des G-BA zu dem Urteil, dass es bei Crizotinib in der Chemotherapie-Population nur einen geringen Zusatznutzen bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gegenüber der Vergleichstherapie gibt. Ausschlaggebend waren Hinweise auf Nebenwirkungen, die nicht quantifizierbar seien.
Dem Wirkstoff Decitabin (Dacogen®), der zur Behandlung der akuten myeloischen Leukämie (Blutkrebs) zugelassen ist, bescheinigte der G-BA einen geringen Zusatznutzen. Da es sich um ein Medikament gegen seltene Leiden handelt, bestimmt der G-BA lediglich das Ausmaß des Zusatznutzens. Bei seltenen Erkrankungen ist der Zusatznutzen bis zum Erreichen einer Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro in den vergangenen zwölf Kalendermonaten bereits durch die Zulassung belegt.
Für die feste Wirkstoffkombination aus Saxagliptin plus Metformin (Komboglyze®), die für die Behandlung von Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen ist, stellte der G-BA einen geringen Zusatznutzen fest. Der Beschluss ist auf zwei Jahre befristet, da noch Langzeitdaten zum Auftreten von kardiovaskulären Ereignissen ausstehen. Das IQWiG sah Mitte Februar in seiner Nutzenbewertung auch hier keinen Beleg für einen Zusatznutzen. Begründung: Es liegen keine relevanten Studien vor.
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