Früherer EU-Gesundheitskommissar Dalli mit Schadenersatzklage gescheitert

Luxemburg – Der frühere EU-Gesundheitskommissar John Dalli ist in dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit um seinen Rücktritt aus der Kommission mit einer Schadenersatzklage gescheitert.
Das Gericht der Europäischen Union wies die gegen die EU-Kommission und die EU-Antibetrugsbehörde Olaf gerichteten Klagen des Maltesers gestern zurück. Dalli hatte diesen rechtswidriges Verhalten vorgeworfen und deshalb Schadenersatz gefordert (Az.: T-399/17).
Die Kommission hatte im Herbst 2012 den sofortigen Rücktritt Dallis im Zuge einer Korruptionsaffäre bekanntgegeben. Mit einer Klage wegen seiner angeblich ungerechtfertigten Entlassung scheiterte der Malteser bereits zuvor vor dem EU-Gericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH entschied im April 2016, Dalli sei nach den Vorwürfen in der Korruptionsaffäre selbst zurückgetreten und nicht dazu gezwungen worden.
Dalli zog nun mit einer Schadenersatzklage erneut vor das EU-Gericht. Die Luxemburger Richter wiesen aber alle von ihm gegen die Kommission und die Antibetrugsbehörde erhobenen Vorwürfe zurück.
Der frühere Kommissar habe kein rechtswidriges Verhalten nachgewiesen. Er habe auch nicht dargelegt, dass überhaupt ein Schaden vorliege.
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