Ärzteschaft

Für eine bessere Umsetzung von Mutterschutz und Arbeitszeiterfassung

  • Montag, 2. Juni 2025
/pressmaster, stockadobecom
/pressmaster, stockadobecom

Leipzig – Ärztinnen in der Schwangerschaft und nach dem Mutterschutz sollen besser gefördert und integriert werden, Arbeitszeiten besser erfasst und Fernbehandlungen besser überwacht werden. Das beschloss der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig.

Ärztinnen, die aufgrund einer Schwangerschaft den gesetzlichen Vorschriften des Mutterschutzes unterliegen, würden ihre Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz oftmals als unbefriedigend empfinden, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sei es unabdingbar, Ärztinnen mit Kinderwunsch, in der Schwangerschaft und nach dem Mutterschutz sowie Eltern besser zu berücksichtigen, zu integrieren und zu fördern.

Dazu müssten das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Landesärztekammern eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um die Situation zu verbessern.

So müssten Standard-Operating-Procedures für die Abläufe nach einer Schwangerschaftsmeldung, für die Zeit während und nach der Schwangerschaft beziehungsweise nach Mutterschutz oder Elternzeit implementiert werden. Es brauche mehr Sprechstunden durch Arbeits- und Betriebsmediziner sowie mehr Schulungsangebote zur konstruktiven Umsetzung des Mutterschutzgesetzes.

Es sei ein kultureller Wandel notwendig. Ärztinnen und Eltern müssten als wichtige Mitarbeitende wahrgenommen werden, was auch den Erhalt der Personalbindung oder die Fortführung von Weiterbildung und Karriere umfasse.

Dazu gehöre aber auch, den Mutterschutz umzusetzen, ohne dabei die ärztliche Tätigkeit unnötig einzuschränken, heißt es in einem weiteren, ebenfalls angenommenen Antrag.

Das Mutterschutzgesetz von 2018 sollte dazu führen, dass Beschäftigungsverbote vermieden werden, seine Implementierung sei aber nach wie vor sehr mangelhaft, kritisierte Lydia Berendes von der Ärztekammer Nordrhein. Schwangere würden oft aufgrund von Wissensmangel und unbegründeten Ängsten an einer Weiterarbeit gehindert.

„Es ist aber so, dass Beschäftigung durchaus möglich ist, wenn eine Gefährdung vermieden wird“, betonte sie. „Schwangere können definitiv arbeiten.“

Der Deutsche Ärztetag fordert Arbeitgeber deshalb dazu auf, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Regel des Ausschusses für Mutterschutz (AfMU) für alle schwangeren und stillenden Ärztinnen durchzuführen.

So sollen diese verbindlichen Umsetzungsvorgaben erfüllt werden, damit Mutterschutz nicht zu pauschalen Beschäftigungsverboten oder Einschränkungen im beruflichen Einsatz führt, wenn unter geeigneten Bedingungen eine sichere Berufsausübung möglich ist.

Dabei sollen auch die bisher erarbeiteten Positivlisten der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften berücksichtigt werden. Es müsse das Ziel sein, den Mutterschutz wirksam umzusetzen, ohne die ärztliche Tätigkeit dabei unnötig einzuschränken.

Lückenlose Arbeitszeiterfassung

In einem weiteren verabschiedeten Antrag riefen die Delegierten die Arbeitgeber auf, eine flächendeckende, manipulationssichere und lückenlose elektronische Erfassung der Arbeitszeiten von angestellten Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten.

Mehrarbeit und Überstunden seien ausnahmslos zu erfassen und entsprechend den tariflichen und arbeitsvertraglichen Vorgaben auszugleichen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt ein manipulationssicheres Arbeitszeiterfassungssystem zwar vor. Für Ärztinnen und Ärzte existiere ein solches System bisher aber nur in der Theorie, heißt es im Antrag.

In der Praxis würden sich die Zeiterfassungssysteme oftmals nach Ablauf der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden automatisch ausloggen, auch wenn die betreffenden Personen noch tätig sind.

Etwa 41 Prozent der Ärzte in Weiterbildung könnten ihre Arbeitszeit nicht problemlos erfassen. „Dies widerspricht nicht nur dem Arbeitsschutz, sondern kann unter Umständen auch Patientinnen und Patienten gefährden“, heißt es im Antrag.

Bessere Überwachung von Fernbehandlungen

Ein konsequentes Vorgehen forderten die Delegierten von den Landesärztekammern auch mit Blick auf die Durchführung von ausschließlicher Fernbehandlung. Der Deutsche Ärztetag stellte mit einem Antrag fest, dass diese in bestimmten Versorgungsbereichen zu einer Gefährdung der ärztlichen Sorgfaltspflicht führen kann.

Das sei insbesondere bei der Verordnung von Therapien mit besonderem Risiko- oder Überwachungsbedarf, beispielsweise bei medizinischem Cannabis, bei der Ausstellung ärztlicher Atteste oder der Behandlung bislang unbekannter Patientinnen und Patienten der Fall.

Die Fernbehandlung eröffne zwar neue Möglichkeiten in der ärztlichen Versorgung. Wenn dabei – insbesondere bei der Behandlung von Neupatienten – die ärztliche Sorgfaltspflicht unterlaufen werde –, drohe jedoch eine Erosion ärztlicher Verantwortung und des Vertrauens in die Integrität ärztlicher Entscheidungen. Der persönliche Patienten-Arzt-Kontakt bleibe weiterhin die Grundlage verantwortungsvoller ärztlicher Versorgung.

Die Landesärztekammern sollten sich deshalb weiterhin für die konsequente Einhaltung der bestehenden Regelungen gemäß der Musterberufsordnung einsetzen, Hinweise auf berufsrechtlich relevante Verstöße sorgfältig prüfen und gegebenenfalls konsequent ahnden. Dazu müsse die berufsrechtliche Aufsicht weiter gestärkt und bestehende Maßnahmen transparent und flächendeckend angewendet werden.

Damit wolle der Deutsche Ärztetag ein deutliches Signal setzen: „Die Ärzteschaft nimmt Fehlentwicklungen nicht hin – sie übernimmt Verantwortung für Qualitätssicherung und Patientenschutz auch im digitalen Raum.“

Das Thema ist in der Politik bereits angekommen. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt, gegen den zunehmenden Missbrauch von medizinischen Cannabis durch den Bezug über Onlineplattformen vorgehen zu wollen.

lau

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung