Prüfer-Storcks will Grenzen zwischen den Sektoren komplett aufheben

Berlin – Die Gesundheitssenatorin von Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), hat sich dafür ausgesprochen, die Grenzen zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor aufzuheben. „Wir brauchen ein völlig anderes Vergütungssystem: Gleiches muss auch gleich bezahlt werden, egal ob es ambulant oder stationär erbracht wird“, sagte sie heute auf einem Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) in Berlin.
„Wir brauchen eine wirkliche Durchsetzung der sektorenübergreifenden Versorgung in Deutschland: Wir müssen davon wegkommen, dass die sektorenübergreifende Versorgung ein mühsam ausgehandeltes Ausnahmemodell ist, und wir müssen dahin kommen, dass sie zum Regelfall wird.“ Dafür müssten der ambulante und der stationäre Bereich, aber auch die Pflege oder die Rehabilitation in jeder Hinsicht die gleiche Sprache sprechen: bei der Kodierung, der Qualitätssicherung, der Bedarfsplanung, der Sicherstellung und der Honorierung. „Das wird eine ganz große Baustelle werden“, meinte Prüfer-Storcks.
Zudem bedürfe es eines neuen Systems der ambulanten Vergütung. Weder der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) noch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seien zukunftsträchtig. „Sie sind nicht reformierbar. Sie werden immer komplizierter, aber nicht besser“, sagte sie. Es könne nicht sein, dass sich die Bezahlung nach dem Versichertenstatus richte. Stattdessen müsse sie sich nach den Erfordernissen richten.
Prüfer-Storcks sprach sich für eine stärkere morbiditätsabhängige Honorierung aus. Dabei „sollten wir uns gerade im hausärztlichen Bereich stärker an Pauschalen orientieren, nicht an Quartalen oder der Zahl der Kontakte“. Sie befürwortete eine kontaktunabhängige Vergütung sowie Anreize für bestimmte Leistungen durch eine Extrahonorierung. Bei Hausärzten müssten zum Beispiel auch koordinierende Aufgaben bezahlt werden.
Investitionskosten: Kofinanzierung zwischen Bund und Ländern vorgeschlagen
Zudem räumte sie ein, dass „man sich schon eine höhere Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch die Bundesländer vorstellen“ könne. In diesem Zusammenhang schlug sie ein Bundesprogramm nach dem Vorbild des Strukturfonds vor, bei dem es eine Kofinanzierung zwischen Bund und Ländern gibt: Was die Länder zahlen, soll auch der Bund in gleicher Höhe bezahlen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) stellte Prüfer-Storcks ein gutes Zeugnis aus: „Er hat das gut gemacht. Er hatte aber auch einen guten Plan: den Koalitionsplan. Das hat sich bewährt. Das sollten wir beim nächsten Mal wieder so machen.“
Pflegeberufsgesetz kommt vielleicht erst in der nächsten Legislaturperiode
Für die nächste Legislaturperiode setze sich die SPD weiterhin für eine Bürgerversicherung ein, erklärte die Hamburger Gesundheitssenatorin. Denn die Entwicklung zeige immer mehr, dass das duale Gesundheitssystem keine Zukunft habe. In die nächste Legislaturperiode müsse zudem die Reform des Medizinstudiums mitgenommen werden. „Auch die Reform der Pflegeausbildung werden wir möglicherweise in die nächste Legislaturperiode mitnehmen“, sagte Prüfer-Storcks. „Wir bemühen uns zwar, die generalistische Ausbildung noch hinzubekommen, aber ich kann nicht garantieren, dass wir das schaffen.“
CDU will PKV reformieren
Karin Maag (CDU), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, erklärte, ihre Partei wolle die private und die gesetzliche Krankenversicherung im Wettbewerb halten, da dies zu guten Ergebnissen geführt habe: „Eine Bürgerversicherung lehnen wir weiterhin ab.“ Allerdings könne bei der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht alles beim Alten bleiben. So sei es nicht einzusehen, dass ein Mensch, der sich mit 28 Jahren für die PKV entschieden habe, mit 52 Jahren nicht mehr aus seiner Versicherung herauskomme.
Maag sprach sich im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung zudem für eine einheitliche Bedarfsplanung von ambulantem und stationärem Bereich aus.
FDP kritisiert Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
Christine Aschenbach-Dugnus, stellvertretende Vorsitzende des Bundesfachausschusses Gesundheit der FDP, kritisierte das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Dieses Gesetz sei eigentlich ein „Lex Köhler“. Wegen Verfehlungen in einem Einzelfall müsse man aber kein ganzes Gesetz machen.
Zudem lobte sie die Einrichtung von Portalpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein an drei Krankenhäusern des Landes. Für Patienten sei es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, an der entschieden werde, ob der Patient ambulant oder stationär weiterbehandelt werde.
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