G-BA startet Beratungen zu Mindestmengen bei TAVI

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt ein Beratungsverfahren für eine Mindestmenge für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (TAVI) auf. Ein entsprechender Antrag des unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken wurde nach heftiger Diskussion mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom Plenum beschlossen.
Damit machte Hecken erstmals von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch, bei drohendem Verfahrensverzug einen eigenen Vorschlag zur Beschleunigung der Beratungen vorzulegen. Den Antrag hatte er offenbar nicht mit den weiteren beiden Unparteiischen, Monika Lelgemann und Elisabeth Pot, besprochen.
„Ich habe mich dazu nicht mit den beiden Unparteiischen beraten, da ich sie nicht vorab in eine Parteilichkeit bringen wollte“, so Hecken. Nach seiner Information wurde der Beschluss über eine Aufnahme der Beratungen oder ein entsprechender Zeitplan im zuständigen Unterausschuss Qualitätssicherung seit Januar mehrfach vertagt. Mit dem Beschluss im Plenum muss der Ausschuss nun einen Zeitplan bis zum Herbst vorlegen.
Besonders die DKG ärgerte sich und bezeichneten den Vorgang als „nicht klug“ und gegen die „Verfahrensordnung“ des Ausschusses. Obwohl die beiden Unparteiischen mit Hecken stimmten, gibt es unter ihnen offenbar auch Meinungsverschiedenheiten. So erklärte die zuständige Ausschussvorsitzende Pott, sie wolle den „Vorgang nicht in der Öffentlichkeit ausdiskutieren“, bedankte sich aber bei Hecken für die Unterstützung der Arbeit im Ausschuss.
Als die DKG darauf bestand, darüber doch eine Diskussion zu führen, erklärte Hecken: „Ich diskutiere mit den Unparteiischen, aber nicht mit der DKG über das Geschehen im Unterausschuss.“ Ein Wortgefecht zwischen Hecken und der DKG folgte.
Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes versuchten zu vermitteln, in dem sie auch auf die Verfahrensordnung verwiesen und erklärten, dass sie keine „Dreizeiler“ bekommen wollten, in denen der Unparteiische Vorschläge macht. In diesem Fall habe Hecken aber einen ausführlichen Antrag mit Gutachten vorgelegt. Die GKV stimmte in dem Antrag mit den drei Unparteiischen.
Bereits im Januar 2020 hatte das G-BA Plenum eine Priorisierung der verschiedenen Beratungsverfahren zu den Mindestmengen beschlossen. Dabei wurde auch festgelegt, dass bis zum 1. Januar 2021 das Beratungsverfahren zur TAVI starten soll.
In einer Pressemitteilung machte Hecken bereits seine Zielsetzung für die Beratungen deutlich: „Wir gehen nun in die Beratungen mit der Arbeitshypothese, dass eine Anzahl von 150 TAVI je Standort sowie 65 je TAVI-qualifiziertem Operateur oder Operateurin pro Jahr erbracht werden muss, damit dieser komplexe Eingriff auch weiterhin durchgeführt werden kann“, erläuterte Hecken.
Derzeit werden in 85 Krankenhäusern in Deutschland die minimalinvasiven Eingriffe an Herzklappen vorgenommen. Seit 2015 müssen die Häuser dafür personelle, technische und organisatorische Anforderungen des G-BA einhalten.
Der G-BA hat die Aufgabe vom Gesetzgeber, für die planbaren stationären Leistungen Mindestmengen zu benennen, für die ein Zusammenhang zwischen Häufigkeit und Behandlungsqualität besteht.
Dazu gehört zum Beispiel die Transplantationen von Lebern, Nieren, Stammzellen sowie komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus oder der Pankreas. Auch die Knie-TEP oder die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm gehören dazu.
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