Gassen: „Es darf keine Bevorzugung eines Versorgungsbereichs geben“

Köln – Mit dem Beschluss, einen Ausschuss zu errichten, der künftig für einen fairen Interessenausgleich von Haus- und Fachärzten in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sorgen soll, habe die Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit bewiesen, erklärte deren Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen heute in seinem Bericht an die VV in Berlin. Eine Lösung aus der Selbstverwaltung heraus sei immer besser als ein Eingreifen des Gesetzgebers.
Bestrebungen von zwölf hausärztlichen VV-Mitgliedern, die interne Einigung mit einem Appell an den Gesetzgeber zu verhindern, kritisierte Gassen in scharfen Worten. Burkhard John, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, Joachim Meiser, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Saarland, Peter Heinz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Rheinland-Pfalz, Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands, Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Bayerns, Dieter Conrad, hausärztliches Mitglied des Hauptausschusses der KV Hessen, Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns, Günter Haas, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, Axel Rambow, Vorstandsvorsitzender der KV Mecklenburg-Vorpommern, Dieter Kreye, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Mecklenburg-Vorpommern, Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg und Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe hatten bereits am 8. August in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Politik aufgefordert, ein besseres Gestaltungsrecht für den hausärztlichen Versorgungsbereich innerhalb der Selbstverwaltung gesetzlich zu regeln. „Denn die Gruppe stellt die Kompetenz der KBV-VV zu einer fairen Einigung mit den fachärztlichen Vertretern in Frage“, heißt es in der Mitteilung.
Sektionierung der KVen und der KBV würde einen deutlichen Machtverlust der Gremien bedeuten
Mit solchen Hilferufen stelle die ärztliche Selbstverwaltung ihre Kompetenz öffentlich in Abrede und damit sich selbst in Frage, erklärte Gassen. Er stellte zugleich klar, dass es keine Bevorzugung eines Versorgungsbereichs geben dürfe, ebenso wenig wie eine Bevormundung eines Versorgungsbereichs durch einen anderen. „Was es gibt sind Mehrheiten, die entscheiden. Das ist das Wesen demokratischer Prozesse“, betonte der KBV-Chef. Eine Sektionierung der KVen und der KBV führe zu einem beträchtlichen Machtverlust der Gremien gegenüber Politik und Krankenkassen. Deshalb lehne eine Mehrheit der ärztlichen Verbände eine solche Spaltung auch ab. Eine entsprechende Resolution sei von mittlerweile 56 ärztlichen Berufsverbänden unterzeichnet worden.
„Die ärztliche und psychotherpeutische Einheit ist ein hohes Gut, lassen Sie sie uns nicht aus Kurzsichtigkeit oder für einzelne Klientelinteressen über Bord werden“, appellierte Gassen an die VV. „Profitieren würden nur Akteure außerhalb des Systems.“ Wer die einheitliche KV-Landschaft offen oder verdeckt hintertreibe, wolle das System zerstören. Mit diesen Äußerungen zielte Gassen offenbar auf den Deutschen Hausärzteverband, der die von der VV beschlossene Satzungsänderung bereits im Vorfeld abgelehnt hatte.
Gröhe will den Beschluss der Vertreterversammlung sorgfältig prüfen
Ob die Pläne für eine gesetzlich verordnete Parität jetzt vom Tisch sind, ist noch offen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ließ mitteilen, er werde „sorgfältig beobachten, welche Folgen dieser Beschluss hat und in Gesprächen mit allen Beteiligten prüfen, welche Konsequenzen hieraus zu ziehen sind.“
Es sei in erster Linie Aufgabe der Mitglieder der Selbstverwaltung, ihr Bekenntnis zum konstruktiven Dialog und zur Kompromissbereitschaft innerhalb der Ärzteschaft auch tatsächlich zu leben und selbst einvernehmliche Lösungen zu entwickeln, um Konflikte innerhalb der Selbstverwaltung beizulegen. Dies sei nicht vorrangige Aufgabe der Politik oder der staatlichen Aufsicht. Mit dem gestrigen Beschluss habe die Vertreterversammlung der KBV gezeigt, dass sie trotz aller Interessengegensätze handlungsfähig sei.
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