KBV-Vertreterversammlung: Neuer Ausschuss für Interessenausgleich von Haus- und Fachärzten

Köln – Mit 39 zu 17 Stimmen hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend einen Antrag des Satzungsausschusses angenommen, mit dem ein Gremium geschaffen wird, das künftig die hausärztlichen und fachärztlichen Angelegenheiten koordinieren und damit für einen faireren Interessenausgleich zwischen den Arztgruppen sorgen soll. Die Delegierten haben sich damit gegen eine stärkere Aufspaltung der Körperschaft in einen haus- und einen fachärztlichen Teil ausgesprochen. Das erfuhr das Deutsche Ärzteblatt aus Teilnehmerkreisen.
Künftig wird es demnach neben dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten einen Ausschuss für die Koordinierung der ausschließlich hausärztlichen und fachärztlichen Angelegenheiten geben. Aufgabe des neuen Gremiums ist es, darüber zu befinden, ob bestimmte Sachverhalte ausschließlich Haus- oder Fachärzte betreffen, und diese dann auch alleine darüber entscheiden dürfen.
Dem Ausschuss gehören 15 Mitglieder an: als stimmberechtigte Mitglieder fünf Haus- und fünf Fachärzte und mit beratender Stimme der Vorsitzende der Vertreterversammlung und seine beiden Stellvertreter sowie der KBV-Vorstand. In der Gruppe der Hausärzte sollten möglichst ein Kinderarzt und ein hausärztlicher Internist vertreten sein. Zur Gruppe der Fachärzte gehört ein Psychologischer Psychotherapeut oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Tätig wird der Ausschuss auf Antrag der Vertreterversammlung, wenn 60 Prozent der anwesenden Haus- oder Fachärzte dem zustimmen. Der Ausschuss entscheidet mit einer Mehrheit von mindestens acht Stimmen. Spricht er sich beispielsweise dafür aus, dass eine bestimmte Angelegenheit nur die Hausärzte betrifft, entscheiden diese in der Vertreterversammlung allein über eine entsprechende Beschlussvorlage.
Anlass für die Satzungsänderung sind Pläne der schwarz-roten Regierungskoalition, die Vertreterversammlungen der ärztlichen Körperschaften zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten zu bilden. „Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztlichen“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Die KBV-Vertreterversammlung will mit ihrer Satzungsänderung dagegen einen Interessenausgleich der Fachgruppen gewährleisten, ohne die demokratischen Mehrheitsverhältnisse in Frage zu stellen. Ziel ist es, mit einer eigenen Lösung aus der ärztlichen Selbstverwaltung heraus ein Eingreifen des Gesetzgebers zu verhindern, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen im Vorfeld wiederholt erklärt hat. Ob das Bundesgesundheitsministerium sich darauf einlässt, ist noch nicht sicher. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) hat allerdings bereits häufiger signalisiert, dass er es schätzt, wenn die Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit beweist und eigene Lösungen präsentiert.
Der Satzungsausschuss habe sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Entscheidungsprozessen in der KBV beschäftigt und sei der Frage nachgegangen, wie die verschiedenen Versorgungsbereiche ihre Interessen noch besser wahren könnten, hatte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, vor Beginn der Abstimmung gesagt. „Ich erhoffe mir, dass am Ende der Debatte ein klares Ja zu einer KBV steht, die nach innen in der Lage ist, Interessenkonflikte zu bewältigen und nach außen geschlossen auftritt.“
Die KBV-Vertreterversammlung wird sich heute unter anderem mit der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und den Ergebnissen der Honorarverhandlungen für 2015 beschäftigen.
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