Ärzteschaft

Geänderte Regeln für ärztlichen Bereitschaftsdienst in Thüringen

  • Montag, 4. März 2019
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Weimar – Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gelten in Thüringen künftig andere Regelungen für den Bereitschaftsdienst der nieder­gelassenen Ärzte. Bestimmte sogenannte ermächtigte Krankenhausärzte, die auch ambulant Patienten behandeln, werden dafür nicht mehr eingesetzt, wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf Anfrage mitteilte. Nach der bisherigen Thüringer Bereitschaftsdienstordnung war das der Fall. Eine ähnliche Regelung aus Hessen hatte das BSG im vergangenen Dezember gekippt. 

Das höchste deutsche Sozialgericht hatte im vergangenen Dezember einem Oberarzt aus Hessen Recht gegeben, der als sogenannter ermächtigter Arzt neben seiner Tätigkeit am Krankenhaus auch ambulant Patienten behandeln darf. Er hatte gegen seine verpflichtende Einbindung in den Praxis-Bereitschaftsdienst geklagt. Die KV Thüringen zieht mit der Änderung ihrer Regelung nun die Konsequenz aus diesem Urteil.

Ermächtigte Ärzte arbeiten hauptsächlich am Krankenhaus, können aber für spezielle ambulante Behandlungen auch außerhalb der Klinik eingesetzt werden.

Der unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 erreichbare kassenärztliche Notdienst beginnt in der Woche in der Regel um 18 Uhr und dauert bis zum nächsten Morgen beziehungsweise bei Wochenenddiensten bis zum Montagmorgen. Auch an Feiertagen wird die medizinische Versorgung so abgesichert. Dafür gibt es in Thüringen landesweit 28 Bereitschaftsdienstzentralen. Nieder­gelassene Ärzte sind verpflichtet, an dem Bereitschaftsdienst teilzunehmen.

Anrufe unter der Nummer 116117 kommen in Thüringen bei der Kassenärztlichen Vereinigung an, die die Patienten an den nächsten Bereitschaftsarzt vermittelt oder einen Arzt per Fahrdienst zu ihnen schickt.

dpa

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