Ärzteschaft

Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung neu strukturiert

  • Montag, 4. Mai 2026
Arthroskopie Knie
/picture alliance, Sven Hoppe

Berlin – Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wurde überarbeitet. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Vor allem die Grundleistungen wurden neu strukturiert. Die Änderungen treten zum 1. Juli in Kraft.

Demnach entfallen mehrere Gebührennummern oder werden neu belegt, andere kommen hinzu. Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nummern 1 und 2 (alte Nr. 6) können neben Sonderleistungen wie Wundbehandlungen, Röntgen, Sonografie und Operationen angesetzt werden, der bisherige Abrechnungsausschluss wird aufgehoben.

Neu ist beispielsweise, dass Durchgangsärzte bei Abbruch einer Heilbehandlung zur Beratungs- und Untersuchungsleistung einen Zuschlag von zehn Euro erhalten. Er soll den höheren Aufwand vergüten. Um abrechnen zu können, müssen die Gründe dokumentiert, der Versicherte über die Entscheidung aufgeklärt und weiterbehandelnde Ärzte informiert werden.

Auch bei einer erschwerten Kommunikation mit einem Patienten können Ärztinnen und Ärzte der KBV zufolge künftig einen Zuschlag abrechnen. Er ist mit zehn Euro bewertet und kann bis zu zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Bei Kindern bis sechs Jahre ist der Zuschlag nicht berechnungsfähig. Der erhöhte Aufwand ist im Bericht zu dokumentieren.

Zeiten der Untersuchungen geregelt

Klar geregelt ist nun auch, dass die Gebührennummern für Grundleistungen die Zeiten von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr abdecken. Erfolgen Beratungen und Untersuchungen außerhalb dieser Zeiten, wird ein Zuschlag gezahlt. Darüber hinaus wurden mehrere Gebührennummern zusammengefasst.

So gibt es für die Abrechnung von Wegegeld und Reiseentschädigung nur noch eine Gebührennummer. Sie sieht eine Pauschale für Besuche bis zu 25 Kilometer Entfernung vor. Bei weiteren Entfernungen und Reisen gilt künftig das Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung. Eine weitere Vereinfachung: Bei dem Wegegeld und der Reiseentschädigung entfallen die Zeitangaben komplett.

Einen neuen Unterabschnitt in der UV-GOÄ gibt es auch für die Abrechnung von Arthroskopien. Er umfasst alle arthroskopischen Leistungen nach dem aktuellen medizinischen Stand. Die neuen Nummern 3400 bis 3444 sind nach Aufwand aufsteigend in Stufen eingeteilt – von der diagnostischen Arthroskopie bis zur aufwändigen Rekonstruktion. Eine neue Nummer 3440 bildet vorbereitende arthroskopische Eingriffe ab, zum Beispiel die Tunnelauffüllung bei Kreuzband-Revisionen.

Die Operationsziffern 3400 bis 3440 enthalten sämtliche Nebenleistungen, sodass keine aufwändigen Leistungsketten mehr erforderlich sind. Zusätzliche operative Leistungen können jeweils als Zuschläge zu den Operationen abgerechnet werden.

Zu jeder Arthroskopie-Leistung gibt es außerdem einen neuen Materialzuschlag, der die Kosten für das Einmal-Material abdeckt und zusätzlich zu den Besonderen Kosten angesetzt wird. Bei ambulanter Durchführung des Eingriffs fällt außerdem der entsprechende Zuschlag (Nr. 445) an. Implantate, zum Beispiel Ankersysteme, können zu Selbstkosten abgerechnet werden.

Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses steigen erneut um fünf Prozent. Ausgenommen sind die Grundleistungen und allgemeine Leistungen sowie Arthroskopien, da diese im Zuge der Neustrukturierung bereits neu kalkuliert wurden. Eine jährliche Steigerung von bis zu fünf Prozent hatte die KBV 2023 ausgehandelt. Sie orientiert sich an der Grundlohnsummenentwicklung.

Für die Abrechnung der neuen Gebühren und Leistungen ist der Tag der Leistungserbringung entscheidend. Für bereits laufende Behandlungsfälle beginnt ab dem 1. Juli formal ein neuer Behandlungsfall. Die Änderungen müssen auch in der Praxissoftware umgesetzt werden. Die KBV teilt mit, die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme bereits informiert zu haben.

Ein detaillierter Überblick über die Neuerungen findet sich auf den Seiten der KBV.

EB/nfs

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung