GeDIG im Bundestag: KBV bekräftigt Kritik an Datenauswertung durch Kassen

Berlin – Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wird heute am späten Abend erstmals im Bundestag beraten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekräftigte im Vorfeld ihre deutliche Kritik an den vorgesehenen Regelungen zu erweiterten Optionen für Krankenkassen, Daten der Versicherten auszuwerten.
„Eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung ist grundsätzlich sinnvoll. Doch mit den im Gesetz vorgesehenen Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Krankenkassen von Daten der elektronischen Patientenakte werden die Grenzen des Zumutbaren deutlich überschritten“, betonten die Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Hier werde in nicht zu akzeptierender Weise in die Privatsphäre der Versicherten eingegriffen, so die Warnung. Dadurch drohe letztlich die Beschädigung des sensiblen Arzt-Patienten-Verhältnisses.
„Was Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin oder ihrem Arzt beziehungsweise ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten anvertrauen, muss vertraulich bleiben.“ Alles andere gefährde laut KBV-Vorstand Vertrauen – auch in die elektronische Patientenakte (ePA).
Scharfe Kritik übte die KBV auch am geplanten digitalen Versorgungseinstieg. Dieses Instrument allein über die ePA-Apps der Krankenkassen anzubahnen, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Im Gesetz müsse deshalb ein gleichberechtigter digitaler Zugangsweg über die 116117 verankert werden. Zudem solle das das Angebot der 116117 kassenübergreifend einheitlich in den Apps erkennbar sein.
Dass der Gesetzentwurf die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) stärken und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen stärker in die Pflicht nehmen will, sei „überfällig“. „Technische Störungen kosten die Praxen Zeit und Nerven und beeinträchtigen noch immer zu häufig die Versorgung“, so die KBV.
Anlässlich der heutigen 1. Lesung des GeDIG bekundete die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Unterstützung für digitale Lösungen – sofern sie die Versorgung konkret verbessern. Dass Kranken- und Pflegekassen Gesundheitsdaten aus der ePA automatisiert auswerten und daraus Behandlungsempfehlungen ableiten sollten, lehne man allerdings ab.
„Krankenkassen dürfen nicht mithilfe sensibler Gesundheitsdaten in Behandlungsentscheidungen eingreifen. Und digitale Angebote dürfen niemals zur Voraussetzung für den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe werden“, betonte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke.
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