Politik

Gematik soll mehr Durchgriffsrechte bei TI-Störungen erhalten

  • Donnerstag, 2. April 2026
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die Gematik soll künftig weit mehr Kompetenzen erhalten und unter anderem bei Störungen der Telematikinfrastrukur (TI) schneller und konsequenter durchgreifen dürfen. Diese Pläne finden sich im Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Störungen und Ausfälle in der TI sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) künftig deutlich besser verhindert und behoben werden können. TI-Probleme würden beispielsweise häufig aus einer fehlerhaften Implementierung in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) resultieren, heißt es im Entwurf.

Deshalb sollen die Befugnisse der Gematik im Bereich der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung auf alle relevanten Anbieter und Hersteller ausgedehnt werden, die am TI-Betrieb beteiligt sind. „Dies umfasst insbesondere auch die Hersteller der Primärsysteme, die aufgrund von technischen Schnittstellen erhebliche Störungen der Telematikinfrastruktur oder ihrer wesentlichen Teile verursachen können“, so der Gesetzentwurf.

Der Gematik soll demnach ermöglicht werden, Störungsursachen durch ein entsprechendes Auskunftsverlangen schnellstmöglich aufzuklären und die Beteiligten zur Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu verpflichten. Können diese eine Störung nicht unverzüglich beziehungsweise fristgerecht beseitigen, soll die Gematik die erforderlichen Maßnahmen auch selbst ergreifen dürfen.

Auch soll die Digitalagentur bereits im Vorfeld Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen anordnen können – zum Beispiel, indem sie Anbieter und Hersteller verbindlich anweist, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und ihnen bei beabsichtigten Änderungen in der Ausführung von Betriebsleistungen eine Frist setzt.

Umgekehrt sollen die Anbieter verpflichtet werden, Störungen, Sicherheitsvorfälle, festgestellte Schwachstellen eines Dienstes und beabsichtigte Änderungen in der Ausführung von Betriebsleistungen an die Gematik zu melden. Kommen die Anbieter den von der Gematik gemachten Vorgaben nicht nach, soll die Agentur die Befugnis erhalten, einzelne Unternehmen temporär von der Nutzung der TI auszuschließen, um Schäden an der Infrastruktur oder den Nutzenden zu verhindern.

Generell soll die Gematik in Zukunft eine noch größere Rolle im Gesundheitswesen spielen und „sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen“, schreibt das BMG.

So soll sie nicht mehr nur Betriebsleistungen für die zentrale Infrastruktur ausschreiben können, sondern auch die Entwicklung beziehungsweise den Betrieb von Komponenten und Diensten TI sowie von ausgewählten Anwendungen zur Verfügung stellen.

Ihr obläge dann die Entscheidung, welche Komponenten, Dienste und Anwendungen über Vergabeverfahren beschafft werden sollten, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit dieser Komponenten, Dienste und Anwendungen bestmöglich sicherzustellen.

Beispielsweise sollten Komponenten und Dienste, die zentral und nur einmalig vorhanden sind, in der Verantwortung der Gematik liegen und von ihr beschafft werden. „Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, können zukünftig auch alternativ zum reinen Marktmodell über Ausschreibungsverfahren von der Gesellschaft für Telematik beschafft und bereitgestellt werden“, heißt es weiter.

lau

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