Politik

Digitalisierung: Bessere Versorgung erfordert Investitionen

  • Donnerstag, 21. Mai 2026
/khunkornStudio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Erwartung, dass mit Digitalisierung gespart werden kann, ist ein falscher Blickwinkel. Das sagte gestern Thomas Renner, Leiter der Abteilung „Innovation und Digitalisierung“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Der gedankliche Fokus solle eher auf einer verbesserten Versorgung liegen, wofür es aber zumindest initial zusätzliche finanzielle Mittel brauche. „Es erfordert Investitionen in die Digitalisierung, um die Versorgung effizienter zu machen“, gestand Renner anlässlich einer Veranstaltung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu.

Dies gelte auch für den ambulanten Bereich, allerdings unterliege man mit Blick auf die Haushaltslage gewissen Zwängen. Man werde aber im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung des Primärversorgungssystems schauen, ob man in einem „überschaubaren Umfang“ finanzielle Digitalisierungsanreize für Praxen setzen könne.

Er warb zudem für gemeinsam entwickelte „kreative Lösungen“. Denkbar sei es aus seiner Sicht beispielsweise, über den Innovationsfonds verstärkt Digitalprojekte zu fördern und dann in die Regelversorgung zu bringen.

Sibylle Steiner, Mitglied im Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), verwies diesbezüglich darauf, dass es für den stationären Bereich mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ein milliardenschweres Förderinstrument gebe.

Sie erneuerte die Forderung der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen, für den niedergelassenen Bereich mit einem Praxiszukunftsgesetz analog ebenfalls finanzielle Mittel bereitzustellen. Stattdessen sorge die Politik mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für einen „Rückschlag“ bei der Digitalisierung.

Ein Punkt, den auch Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Westfalen-Lippe, unterstrich. Das Spargesetz sei ohnehin und unabhängig von Digitalisierung ein Hemmnis für die ambulante Versorgungslandschaft. Insbesondere bei der Digitalisierung sei die Gegenfinanzierung aber schon jetzt unzureichend – bei einem nochmals steigenden Kostendruck bleibe wenig Spielraum.

Steiner betonte in diesem Zusammenhang auch, den „entscheidenden Schub“ bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen werde es nur geben, wenn möglichst schnell weitere Akteure an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden und diese vor allem auch nutzen – etwa mit Blick auf die Krankenhäuser und den Entlassbrief.

„Der Entlassbrief könnte auch schon heute in der elektronischen Patientenakte verschickt werden“, sagte dazu Renner. Mittlerweile sei ein hoher Prozentsatz der Krankenhäuser „ePA-ready aber nicht ePA-nutzend“. Man versuche, diese Herausforderung im „intensiven Austausch“ zu lösen und auch im stationären Bereich die Digitalisierung zu beschleunigen.

Kritik an Datenauswertung durch Krankenkassen

Scharfe Kritik äußerte Steiner an der im Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehenen Ausweitung der Kassenbefugnisse zur Datenauswertung. Dies stelle einen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis dar – und dies „ohne Evidenz“ dafür zu haben, dass Kassenhinweise überhaupt einen Vorteil für die Versicherten bringen.

Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, warnte vor einem erhöhten Aufklärungsbedarf in den Praxen: Durch Schreiben der Krankenkassen verunsicherte Patienten würden sich mit ihrem Kommunikationsbedarf an die Ärztinnen und Ärzte wenden.

Es sei ureigenste Aufgabe der Ärzteschaft, Patienten aufzuklären sowie Vorsorgeuntersuchungen zu empfehlen und durchzuführen, betonte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Eine Verlagerung solcher Aufgaben an Krankenkassen bewertete er als „wenig sinnvoll“.

Das Thema werde „ein Stück weit polemisiert“, entgegnete Renner. Er rief dazu auf, die Diskussion zu versachlichen. Für ihn stelle sich schon die Frage, wo ärztliche Kompetenzen überschritten werden, wenn etwa Risikogruppen Informationen zu fehlenden Impfungen erhielten.

aha

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