Ärzteschaft

Gefängnisinsassen dürfen in Baden-Württemberg fernbehandelt werden

  • Dienstag, 27. Februar 2018
/sakhorn38, stock.adobe.com
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Berlin – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zwei weitere Modellprojekte zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Sie basieren auf der bisher bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg. Konkret handelt es sich um ein Modellprojekt des Justizministeriums Baden-Württem­berg und des schwedischen Unternehmens KRY.

In dem zunächst auf sechs Monate angelegten Modellprojekt des Justizministeriums sollen Gefangene in Justizvollzugsanstalten telemedizinisch betreut und behandelt werden. Um die medizinische Versorgung rund um die Uhr sicherstellen zu können, will das Justizministerium Videosprechstunden mit einem dezentralen Ärztepool verschie­dener Fachrichtungen erproben; unter anderem sollen damit logistisch aufwendige Verlegungen von Gefängnisinsassen vermieden werden.

Fokus auf Hausarzt gelegt

Der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY will im Rahmen des Modellprojektes mit Ärzten aus Baden-Württemberg zusammenarbeiten, die insbesondere eine hausärztliche/allgemeinmedizinische Qualifikation haben. Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient soll live über Video in einer Smartphone- beziehungsweise Tablet-App laufen. KRY arbeitet in Skandinavien und Spanien bereits mit einem Team von mehr als 200 behandelnden Ärzten und hat mit mehr als 250.000 Behandlungen umfassende Expertise in der Durchführung von Videosprechstunden.

„Wir freuen uns sehr, dass zu den bisher schon genehmigten zwei Modellprojekten nun zwei weitere hinzukommen“, sagte der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ulrich Clever. Arzt und Patient könnten sich somit auf Distanz begegnen, der Mediziner dürfe aber eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten.

Die ärztliche Berufsordnung hatte bislang die ausschließliche Behandlung über Kommu­nikationsnetze untersagt; (Video-)Telefonie durfte immer nur mit Bestands­patienten erfolgen. Begleitende wissenschaftliche Evaluationen prüfen in jedem einzelnen Modellprojekt kontinuierlich, ob Patienten auch bei der ausschließlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird.

Mit der ausschließlichen Fernbehand­lung will sich in Erfurt auch der kommende Deutsche Ärztetag befassen. Der Vorstand der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) will den Delegierten eine Öffnung des Verbots vorschlagen, wie BÄK-Vorstandsmitglied Franz Bartmann kürzlich erklärte. Der Vorstand bereite derzeit eine Beschlussvorlage für den Ärztetag vor, die eine Öffnung für eine ausschließliche Fernbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, hieß es aus der BÄK.

may/EB

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