Gemeinsamer Bundesausschuss sieht beträchtlichen Zusatznutzen bei zwei Krebsarzneimitteln
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zwei Krebsarzneimitteln einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt: Sacituzumab govitecan gegen Brustkrebs sowie Trifluridin/Tipiracil in Kombination mit Bevacizumab gegen Dickdarmkrebs.
„Bei beiden bewerteten Therapieoptionen überlebten die Patientinnen und Patienten länger. Zusätzlich konnte in Studien beim Brustkrebsarzneimittel eine verbesserte Lebensqualität nachgewiesen werden. Bei der Wirkstoffkombination gegen Dickdarmkrebs reduzierten sich schwerwiegende Nebenwirkungen“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken.
Ein „beträchtlicher Zusatznutzen“ ist die zweitbeste Kategorie, die der G-BA bei der Bewertung vergibt. Darüber gibt es nur noch den „erheblichen Zusatznutzen“. Diese höchste Kategorie hat der G-BA erst zwölfmal vergeben.
Für den seit über zwei Jahren zugelassenen Wirkstoff Sacituzumab govitecan hat der pharmazeutische Hersteller im vergangenen Jahr eine Anwendungserweiterung beantragt.
Der Wirkstoff kann nun auch bei Erwachsenen mit positivem Hormonrezeptorstatus eingesetzt werden – bei fortgeschrittener Erkrankung nach hormoneller Therapie. Im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie sieht der G-BA aufgrund der Studien einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Für die bereits bekannte Wirkstoffkombination Trifluridin/Tipiracil sieht der G-BA in der Kombination mit Bevacizumab einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei der Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem Kolorektalkarzinom nach zwei Vortherapien.
Den deutlichen therapierelevanten Nutzen sah der G-BA vor allem darin, dass Patientinnen und Patienten unter der Gabe von Trifluridin/Tipiracil plus Bevacizumab länger überlebten und schwerwiegende Nebenwirkungen reduziert werden konnten.
„Für mich zeigen diese zwei Arzneimittel beispielhaft, welche Fortschritte es in der Krebstherapie inzwischen gibt – egal ob wir über die Erstversorgung, über den Einsatz von Gentherapien oder, wie in diesem Fall, über fortgeschrittene Krebserkrankungen sprechen“, sagte Hecken.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte die Therapien im vergangenen Herbst in einer frühen Nutzenbewertung analysiert und positiv bewertet.
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