Gemeinsames Schreiben: Vier Landesminister drängen auf Primärversorgungssystem

Berlin – Die Gesundheitsminister René Wilke (SPD, Brandenburg), Karl-Josef Laumann (CDU, Nordrhein-Westfalen), Oliver Hildenbrand (Grüne, Baden-Württemberg) und Andreas Philippi (SPD, Niedersachsen) setzen sich bei Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) für die Schaffung eines Primärversorgungssystems ein.
Das bedeutet, dass Patienten vor einer medizinischen Behandlung zunächst eine festgelegte Hausarztpraxis aufsuchen müssen, die dann über den weiteren Behandlungsverlauf entscheidet. Entsprechend ist die Gesundheitsversorgung bereits in anderen europäischen Ländern, wie etwa in Dänemark, geregelt.
„Die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen, die ein zeitnahes gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der vier Minister an den Bundesgesundheitsminister, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen bestünden Versorgungslücken. „Vor diesem Hintergrund bedarf es zeitnah einer Weichenstellung für die Einführung eines Primärversorgungssystems und des Schaffens der hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen“, erklärten die Minister.
Leitprinzip einer entsprechenden Reform sollte der Grundsatz „präventiv und digital vor ambulant vor stationär“ sein. „Grundlegend ist die Einführung einer wirksamen und verbindlichen Patientensteuerung in die jeweils medizinisch angemessene Versorgungsebene“, heißt es in dem Schreiben.
„Digitale und telemedizinische Instrumente zur strukturierten Einschätzung des objektiven medizinischen Versorgungsbedarfs müssen dabei konsequent einbezogen werden.“ Die Verbindlichkeit der Zuordnung der Patienten zu einer Primärversorgungspraxis sei dabei sicherzustellen. Gleichzeitig solle die freie Wahl der Primärversorgungspraxis sowie die grundsätzliche freie Arztwahl gewährleistet bleiben.
Die vier Minister setzen sich in ihrem Schreiben auch für die Entwicklung neuer Versorgungsformen ein. Besonders ausgebildete Gesundheitsfachkräfte – sogenannte Primary Care Manager, Versorgungsassistenten, Community Health Nurses oder Physician Assistants – sollen erweiterte Versorgungsmöglichkeiten erhalten.
Dazu sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden: So müsse die Delegationsvereinbarung angepasst werden und es brauche eine Abgrenzung der eigenständig erbrachten Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflege- und Gesundheitsfachkräfte, geeignete Vergütungs- und Abrechnungsmöglichkeiten sowie bundeseinheitliche Qualifizierungsstandards und Curricula.
„Ebenso sind Primärversorgungseinrichtungen zu stärken, in denen verschiedene Gesundheitsberufe interprofessionell und auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, heißt es in dem Schreiben. „Ergänzend müssen kooperative und sektorenübergreifend vernetzte Versorgungsstrukturen gezielt gefördert werden, um die Versorgung effizienter und patientenfreundlicher auszugestalten.“
Die Bundesregierung hat ein verbindliches Primärversorgungssystem in den Koalitionsvertrag geschrieben. Ein Gesetz befindet sich in Arbeit. Details sind aber ebenso unklar wie ein genauer Zeitplan.
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