Politik

Selbstverwaltung könnte Ausnahmen im Primärversorgungssystem selbst definieren

  • Freitag, 18. September 2026
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Berlin – Zu welchen Facharztgruppen Versicherte im geplanten Primärversorgungssystem weiterhin einen Direktzugang haben werden, könnte nicht gesetzlich, sondern durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen geregelt werden. Das erklärte die Leiterin der Abteilung für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Barbara Geiger, heute in Berlin.

Bisher kursieren verschiedene Vorstellungen davon, bei welchen Facharztgruppen der Versorgungseinstieg nicht verbindlich durch eine Überweisung von hausärztlichen Praxen erfolgen sollte. Einige Verbände wollen den Direktzugang neben Notfällen auch für die Augenheilkunde, die Gynäkologie sowie die Psychotherapie erhalten. Andere wollen Ausnahmen für die pädiatrische Versorgung und Zahnheilkunde, aber nicht für die Psychotherapie.

Übergreifend steht die Frage im Raum, wie der Zugang zur jeweiligen fachärztlichen Versorgung für Menschen mit chronischen Erkrankungen geregelt werden soll – also ob diese auch für regelmäßige Termine jedes Mal eine hausärztliche Überweisung erhalten müssten.

Welche Fachgruppen von der hausärztlichen Steuerung ausgenommen werden, wird aber möglicherweise nicht im Gesetzentwurf für ein Primärversorgungssystem enthalten sein, den das BMG bis Ende November vorlegen will. „Ich sehe das bei der Selbstverwaltung“, erklärte Abteilungsleiterin Geiger beim Hauptstadtforum des Bundesverbands Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI).

Sowohl vonseiten der Ärzteschaft als auch der gesetzlichen Krankenversicherung erhielt sie dafür Zuspruch. Auch sie sehe es als Aufgabe der Selbstverwaltung, das zu regeln, erklärte Sabine Richard, Leiterin der Geschäftsführungseinheit Versorgung im AOK-Bundesverband.

Das Gesundheitswesen müsse in der Lage sein, Strukturanpassungen im Primärversorgungssystem – wie ebenjenen Direktzugang – selbstständig vorzunehmen, statt jedes Mal auf ein Gesetz aus dem BMG zu warten. Allerdings müsse dabei darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Ausnahmen gemacht werden, da dies sonst das System unterlaufen könnte.

Auch Robert Schneider, Leiter des Stabsbereichs Strategie, Politik und Kommunikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sprach sich dafür aus, dass die Selbstverwaltung diese Ausnahmen beschließt – allerdings nicht im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Dann werde man das nicht bis zur geplanten Einführung im Jahr 2029 schaffen, sagte er.

Auch BDI-Präsidentin Neumann-Grutzeck zeigte sich offen für eine Festlegung durch die Selbstverwaltung, allerdings unter der Prämisse, dass bei allen Ausnahmen weiterhin eine Berichtspflicht an den steuernden Hausarzt erhalten bleibt.

Zudem deutete Geiger an, dass Versicherte ein vorgesehenes Anrecht auf den Erhalt von Facharztterminen erhalten könnten, das mit einer Rechtsfolge versehen ist – wie auch immer diese aussehen könnte. Wenn man von den Versicherten verlange, künftig auf den freien Zugang zur fachärztlichen Versorgung zu verzichten, um im Gegenzug schneller Termine zu erhalten, dann müsse man dieses Versprechen auch einhalten.

Eine solche verbindliche und sanktionsbewehrte Termingarantie dürfe dann aber nicht für budgetierte Leistungen gelten, wandte BDI-Vizepräsident Norbert Smetak ein. „Drohungen, dass Fachärzte Termine zwangsweise bereitstellen müssen, sehen wir als den falschen Weg“, hatte er bereits zuvor betont. Stattdessen würden qualifizierte Überweisungen und eine bessere Koordination im System helfen, Geld einzusparen.

„Es gibt bereits Modelle, in denen es gelingt, ohne Kostendruck bessere Versorgung zu generieren“, hatte er erklärt und die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg als Beispiel angeführt.

Diese Art der Verbindlichkeit müsse dann zudem auch aufseiten der Versicherten durchgesetzt werden, also bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Behandlungspfade, mahnte Neumann-Grutzeck. „Wenn wir es nicht verbindlich machen, können wir es auch gleich sein lassen.“

Geiger beteuerte, dass es bei Einführung eines Primärversorgungsystems nicht darum gehe, im ambulanten Sektor weitere Kosten zu senken. „Das ist kein Einsparprojekt, sondern eine Strukturreform reinsten Wassers. Sie findet nur leider in Zeiten leerer Kassen statt“, sagte sie.

Auch Sabine Richard vom AOK-Bundesverband beteuerte, für die Kassen stehe eine Kostensenkungsdebatte nicht im Vordergrund. Hauptziel sei stattdessen, „den Zugang zu sortieren“ und „den Patienten ein Signal zu geben, wo sie hingehören“. Einsparungen könnten vielmehr durch eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform erreicht werden. 

lau

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