Geplante Geheimdienstreform: Hartmannbund sieht ärztliche Schweigepflicht bedroht

Berlin – Der Hartmannbund hat im Zusammenhang mit der geplanten Geheimdienstreform einen umfassenden Schutz der ärztlichen Schweigepflicht gefordert. „Dass die ärztliche Kommunikation nicht denselben Schutz genießen soll wie die anwaltliche, ist nicht akzeptabel“, erklärte der Hartmannbund-Vorsitzende Klaus Reinhardt heute.
„Das Arzt-Patienten-Verhältnis hat eine enorme grundrechtliche Bedeutung: Patientinnen und Patienten müssen offen über Krankheiten, Sexualität, psychische Probleme, Sucht oder familiäre Belastungen sprechen können.“ Ohne verlässliche Vertraulichkeit funktioniere medizinische Behandlung in vielen Fällen nicht, betonte Reinhardt. „Jede Unsicherheit beim Arztgeheimnis könnte Misstrauen verursachen und eine erfolgreiche Behandlung deutlich erschweren.“
Laut Hartmannbund sieht die geplante Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes für Berufsgeheimnisträger einen unterschiedlich abgestuften Schutz vor: Während für Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte ein absolutes Erhebungsverbot gelten solle, sei für Ärztinnen und Ärzte lediglich ein relativer Schutz vorgesehen. Bei letzterem werde das öffentliche Aufklärungsinteresse gegen das Vertraulichkeitsinteresse abgewogen.
In einem Offenen Brief an den Bundestag appellieren zahlreiche Ärztinnen und Ärzte sowie Organisationen an die Abgeordneten, die Stellungnahmen der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) sowie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und von psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften im weiteren parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen und umzusetzen.
Die ärztliche und psychotherapeutische Vertraulichkeitsbeziehung müsse genauso einem absoluten Schutz unterliegen wie andere Berufsgeheimnisse auch. Werde dieses besondere Vertrauensverhältnis erschüttert, gefährde dies die Gesundheitsversorgung.
Der Bundestag hat heute zum ersten Mal über die geplante Reform der Nachrichtendienste debattiert. Die Regierungspläne sehen vor, die Befugnisse des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei der Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten erheblich auszuweiten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte vor den Abgeordneten, Deutschlands Dienste müssten künftig auch aktiv „Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Anschläge“ verhindern können. AfD und Linkspartei warnten vor unzulässiger Massenüberwachung, die Grünen forderten Nachbesserungen zum Schutz bestimmter Berufsgruppen vor Ausspähung.
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