Ärzteschaft

Psychotherapeuten drängen auf Schutz vor Abhörung von Therapiegesprächen

  • Dienstag, 1. September 2026
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
Dieses Dialog-Fenster öffnen

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Psychotherapeutevereinigung (DPtV) und der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj) sehen den Schutz vertraulicher psychotherapeutischer Gespräche durch den Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts gefährdet.

Sie fordern Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und andere approbierte Heilberufe mit Geistlichen, Abgeordneten und Rechtsanwälten gleichzustellen und sie in den absoluten Schutz vor Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen aufzunehmen.

Bisher sieht der Gesetzentwurf für approbierte Heilberufe nur eine Abwägungslösung vor (relativer Schutz). Der Schutz müsse auch für Anbieter digitaler Dienste wie Apps oder Digitale Gesundheitsanwendungen gelten, die Daten im Auftrag oder aufgrund einer Verordnung von Psychotherapeuten verarbeiten. 

Nach dem Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vom 13. August sollen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) künftig weitreichendere Befugnisse erhalten.

Sie dürften gegebenenfalls auf Inhalte vertraulicher Psychotherapiesitzungen zugreifen, Praxis- und Geschäftsräume von Ärzten und Psychotherapeuten heimlich betreten sowie Online-Durchsuchungen beispielsweise der elektronischen Patientendokumentation durchführen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer haben bereits Nachbesserungen angemahnt.

„Für eine unterschiedliche Behandlung der Berufsgeheimnisträger gibt es keine sachlichen Gründe“, erklärte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. Und: „Psychotherapie ist nur möglich, wenn Patientinnen und Patienten sicher sein können, dass ihre Gesprächsinhalte und die Kontaktaufnahme vertraulich bleiben. Der Staat darf dieses Vertrauensverhältnis nicht durch nachrichtendienstliche Befugnisse gefährden“, forderte sie.

„In einer Psychotherapie sprechen Menschen über Ängste, Traumatisierungen oder Krisen. Auch psychotische Symptome wie Verfolgungsideen oder ausgeprägtes Misstrauen können dabei Thema sein“, sagten die Bundesvorsitzenden der DPtV, Christina Jochim und Enno Maaß. Das Patientengeheimnis sei keine Formalie, sondern eine wesentliche Grundlage psychotherapeutischer Behandlung.

„Jugendliche sprechen in der Therapie über eigene Fantasien, Gewalt in der Familie, über die Suchterkrankung eines Elternteils, über Radikalisierungstendenzen im Freundeskreis und vieles mehr. Voraussetzung dafür ist die Gewissheit, dass nichts davon den Raum verlässt“, betonte Philipp Dausmann vom Bundesvorstand des bkj.

Vertrauen entstehe bei Kindern und Jugendlichen ohnehin langsamer, und es werde nicht immer freiwillig aufgebaut. Viele kämen auf Veranlassung der Eltern, der Schule oder des Jugendamts, manche aus jugendgerichtlichen Zusammenhängen. „Wer damit rechnen muss, abgehört zu werden, redet nicht, dann erreichen wir gerade die Jugendlichen nicht mehr, bei denen frühe Hilfe am dringendsten wäre“, sagte der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.

Die Bundespsychotherapeutenkammer und die Berufsverbände weisen darauf hin, dass für den Fall, dass tatsächlich Gefahr im Verzug ist, etwa bei Kenntnis von der Planung und Ausführung schwerer Straftaten wie Mord oder Kriegsverbrechen, bereits gesetzliche Offenbarungspflichten für Psychotherapeuten (Paragrafen138, 139 Strafgesetzbuch) bestehen. Weitergehende Überwachungsbefugnisse gegenüber der gesamten Berufsgruppe seien deshalb weder erforderlich noch zu rechtfertigen.

PB

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung