Gesetzesinitiativen sollen Lieferengpässen bei Arzneimitteln vorbeugen

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit zwei Gesetzesinitiativen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln vorgehen. Der Minister will einerseits die Regelungen für Rabattverträge der Krankenkassen ändern und zugleich auf europäischer Ebene Änderungen beim Vergaberecht erreichen.
In der Arzneimittelversorgung sei die „Ökonomie zu weit getrieben“ worden, sagte Lauterbach heute vor Journalisten in Berlin. Kleinste Unterschiede beim Einkaufspreis führten dazu, dass ein Anbieter laut Gesetz bevorzugt werden müsse, „selbst wenn dann später ein Lieferengpass befürchtet werden kann“.
Zuletzt hatte es unter anderem Engpässe bei bestimmten Schmerz- und Fiebermitteln für Kinder sowie bei Medikamenten zur Behandlung von Brustkrebs oder Bluthochdruck gegeben. „Das sind Lieferengpässe, die wir nicht dulden können“, sagte der Gesundheitsminister.
Lauterbach will kurzfristig in einem Gesetz regeln, dass Krankenkassen nicht länger gezwungen sind, den billigsten Anbieter zu bevorzugen. Die Liefersicherheit müsse mitbedacht und der ökonomische Druck von den Kassen genommen werden, erläuterte Lauterbach. Dieses Gesetz soll bis Weihnachten vorgelegt werden.
Darüber hinaus plant das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium auf europäischer Ebene eine Regelung zur Änderung des Ausschreibe- und Vergaberechts. Die Lieferketten sollen danach ungeachtet der Preisunterschiede bei den Anbietern breiter angelegt werden. Die Versorgung mit Arzneimitteln sei „Teil der Grundversorgung“, betonte Lauterbach.
Der Minister wies aber auch darauf hin, dass „nicht jeder Lieferengpass auch ein Versorgungsengpass“ ist. Sehr häufig könnten Alternativen eingesetzt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) achte sehr darauf, dass selbst in Bereichen, in denen es Lieferengpässe gebe, kein Versorgungsengpässe entstehen.
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