Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Höchstbetrag der Abgaben erstmals vierstellig

Berlin – Durch das neue Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege ist es seit Juli vor allem für Kinderlose in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich teurer geworden. Bei freiwillig GKV-Versicherten liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag jetzt erstmals im vierstelligen Eurobereich pro Monat. Die private Krankenversicherung (PKV) frohlockt.
Insbesondere für freiwillig GKV-Versicherte ohne Kinder ist es seit Juli deutlich teurer geworden. So stieg der durchschnittliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 977,56 Euro auf 1.007,49 Euro.
Zur Erinnerung: Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) war der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab Juli von 3,05 auf 3,4 Prozent angehoben worden. Dieser gilt für alle Versicherten mit Kindern. Auch der Zuschlag für Kinderlose wurde von 0,35 auf 0,6 Prozent erhöht. Damit zahlen Kinderlose jetzt insgesamt 4,0 Prozent.
Ab dem zweiten bis fünften Kind reduziert sich während der Erziehungsphase der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um je 0,25 Beitragssatzpunkte, solange das betreffende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für die PKV ist die Schlussfolgerung klar. „Das macht einen Wechsel in die private Krankenversicherung noch interessanter“, hieß es heute aus der PKV.
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