Gesundheitsämter benötigen für Hitzeschutz- und Hitzeanpassung Personal und Ressourcen

Berlin – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) unterstützt die Forderungen der Bundesärztekammer, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit und anderer, Hitzeaktionspläne für Kommunen als Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern. Gesundheitsämter sollen laut den politischen Forderungen intensiv bei der Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Hitzeaktionsplänen mitarbeiten.
„Diese Forderung ist richtig. Der ÖGD ist mit seiner Expertise ein zentraler und wichtiger Partner der Politik, insbesondere mit seinem Überblick über den gesundheitlichen Zustand der Bevölkerung“, sagte der erste stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Emanuel Wiggerich.
„Aber für diese neue zusätzliche Aufgabe benötigen die Ämter genügend Personal und Mittel. Wir können das nicht mit den bisherigen Stellenplänen und Ressourcen bewältigen“, betont die Vorsitzende des Verbandes, Kristina Böhm.
Der BVÖGD umreißt die neuen zusätzlichen Aufgaben, die mit dem Hitzeschutz auf die Kommunen zukommen. Dazu gehören laut dem Verband die Entwicklung, Evaluierung und Anpassung von kommunalen Hitzeaktionsplänen sowie Informationsveranstaltungen für die allgemeine Bevölkerung sowie für Firmen und für Institutionen, zum Beispiel Pflegeheime.
Außerdem müssen die Gesundheitsämter künftig mit Institutionen vor Ort eigene Hitzeschutzpläne entwickeln und anpassen, zum Beispiel mit Pflegeheimen, Krankenhäusern und Schulen.
Ein wichtiger Aufgabenbereich sei außerdem die Politikberatung bei der Stadtentwicklung und der kommunalen Entwicklung. Dabei geht es laut dem BVÖGD zum Beispiel um die Begrünung von Stadtvierteln, die Planung beim Um- und Neubau von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden sowie die Betreuung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Pflegebedürftiger.
„Klar ist: Der ÖGD benötigt für diese und seine übrigen vielfältigen Aufgaben dringend mehr Fachpersonal auf allen Ebenen in den Gesundheitsämtern. Dazu müssen wir Bewerberinnen und Bewerbern attraktive und langfristige Perspektiven bieten können“, betont Böhm.
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