Gesundheitsämter in Berlin und Brandenburg mangelbesetzt
Berlin – Um zu entscheiden, ob Gesundheitsämter über genügend Personal verfügen, ist es nötig, die gesetzlichen Aufgaben der Ämter in Beziehung zur Personalausstattung zu setzen. Das fordert der Landesverband Brandenburg/Berlin des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).
In Berlin gibt es seit 2010 eine solche Evaluation in Form des „Mustergesundheitsamtes“. „Hierfür wurden alle Rechtsregelungen zugrunde gelegt, in denen der Öffentliche Gesundheitsdienst Zuständigkeiten hat“, informierte der Verband.
Nach dem Mustergesundheitsamt benötigt das Land Berlin 441,21 Vollzeitäquivalente an Ärzten, möglichst Fachärzten, in den Gesundheitsämtern. Das sind für jeden Bezirk 36,77 Vollzeitäquivalente.
Für 365,93 seien Vollzeitäquivalente vorhanden, ärztlich besetzt seien jedoch nur 287,74 von ihnen. „Damit fehlen den Gesundheitsämtern in Berlin 35 Prozent der erforderlichen Ärzte nach Mustergesundheitsamt“, so der Verband.
In den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg gibt es laut dem Verband kaum Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin, Sozialpsychiater oder Kinder- und Jugendpsychiater.
„Sie sind fachärztlich schlecht besetzt und können ihre Aufgaben nur durch eine massive Priorisierung wahrnehmen. Ihren gesetzlichen Aufträgen können sie nur in diesen priorisierten Bereichen gerecht werden“, so der Verband.
Während der Coronapandemie könnten sie viele Aufgaben nicht wahrnehmen, zum Beispiel Einschulungsuntersuchungen, Ersthausbesuche, zahnärztliche Untersuchungen, und Begehungen von medizinischen, Gemeinschafts- oder gewerblichen Einrichtungen.
Der BVÖGD fordert daher eine „Evaluierung des realen Personalbedarfes in den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte“.
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