Gesundheitsausschuss: Linke beantragt Sondersitzung zur Unabhängigen Patientenberatung

Berlin – Im Streit um die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und Abmachungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Linke im Bundestag eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses beantragt.
„Der Kuhhandel zwischen Gesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband gefährdet die Unabhängigkeit der geplanten Patientenberatung“, begründete Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Links-Fraktion, den Vorstoß.
Sie mahnte, das Parlament müsse sich mit dem Thema befassen, bevor in der Sommerpause zwischen BMG und GKV-Spitzenverband Fakten geschaffen würden, die kaum mehr korrigiert werden könnten. „Der Deal zwischen BMG und GKV-Spitzenverband widerspricht dem Geist des Gesetzes, das die Koalition beschlossen hat. Zu Recht fühlen sich auch einige aus der Koalition getäuscht“, sagte Vogler.
Wenn die Satzungsregelungen der UPD-Stiftung wie befürchtet der „Erpressung“ des BMG durch den GKV-Spitzenverband folge, sei es nur verständlich, „dass die Patientenorganisationen ihre Mitarbeit an einer solchen nur scheinbar unabhängigen UPD verweigern“.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU, zeigte Verständnis für die Empörung der Patientenvertreter über die hinter ihrem Rücken getroffene Abmachung zwischen BMG und Krankenkassen.
Die neue UPD werde damit „ziemlich das Gegenteil von dem werden, was ursprünglich einvernehmlich angestrebt war, die schlimmsten Befürchtungen werden übertroffen“, sagte Hüppe. Zudem werde es bei einem Ausstieg der Patientenvertreter keine rechtzeitige neue Lösung mit der Chance auf Kontinuität über das Jahresende hinaus geben, womit Know-how und bewährtes Personal verloren gingen.
Die CDU/CSU fordert weiterhin eine UPD-Bundesstiftung, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.
Das UPD-Gesetz sieht die Errichtung einer Stiftung für die künftige UPD vor. Da es keine Steuermittel gab, soll der GKV-Spitzenverband die Arbeit der UPD-Stiftung finanzieren. Das hat bei den Kassen für erheblichen Widerspruch gesorgt – und führte am Ende zur Blockade des Gesetzes, in dem der Verwaltungsrat Mitte Juni beschloss, die Arbeit an der Satzung zu boykottieren.
Das BMG hatte keine Handhabe, um den GKV-Spitzenverband zu zwingen, dem Willen des Gesetzgebers zu folgen. Um die Blockade aufzulösen, machte das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Krankenkassen weitgehende Zugeständnisse. Dies geht aus Sitzungsunterlagen des GKV-Verwaltungsrates hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Das BMG sichert darin den Kassen schriftlich weitreichende Befugnisse zu, die diese in die Satzung schreiben können. Dabei geht es um Widerspruchsrechte bei den künftigen Haushaltsberatungen, Einfluss auf die Besetzung der künftigen Geschäftsführung sowie die Beratungsthemen, die sich künftig auf das Sozialgesetzbuch V und gesetzlich Krankenversicherte beziehen sollen.
Die wichtigsten Patientenorganisationen hatten angekündigt, sich an einer derart ausgerichteten Patientenberatung nicht mehr beteiligen zu wollen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: