Politik

Gesundheitsaus­schuss: Linke beantragt Sondersitzung zur Unabhängigen Patientenberatung

  • Montag, 24. Juli 2023
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags /Maybaum
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags /Maybaum

Berlin – Im Streit um die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und Abmachungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Linke im Bundestag eine Sonder­sitzung des Gesundheitsausschusses beantragt.

„Der Kuhhandel zwischen Gesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband gefährdet die Unabhängigkeit der geplanten Patientenberatung“, begründete Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Links-Fraktion, den Vorstoß.

Sie mahnte, das Parlament müsse sich mit dem Thema befassen, bevor in der Sommerpause zwischen BMG und GKV-Spitzenverband Fakten geschaffen würden, die kaum mehr korrigiert werden könnten. „Der Deal zwischen BMG und GKV-Spitzenverband widerspricht dem Geist des Gesetzes, das die Koalition beschlossen hat. Zu Recht fühlen sich auch einige aus der Koalition getäuscht“, sagte Vogler.

Wenn die Satzungsregelungen der UPD-Stiftung wie befürchtet der „Erpressung“ des BMG durch den GKV-Spitzenverband folge, sei es nur verständlich, „dass die Patientenorganisationen ihre Mitarbeit an einer sol­chen nur scheinbar unabhängigen UPD verweigern“.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU, zeigte Verständnis für die Empörung der Patientenvertreter über die hinter ihrem Rücken ge­troffene Abmachung zwischen BMG und Krankenkassen.

Die neue UPD werde damit „ziemlich das Gegenteil von dem werden, was ursprünglich einvernehmlich ange­strebt war, die schlimmsten Befürchtungen werden übertroffen“, sagte Hüppe. Zudem werde es bei einem Aus­stieg der Patientenvertreter keine rechtzeitige neue Lösung mit der Chance auf Kontinuität über das Jahres­ende hinaus geben, womit Know-how und bewährtes Personal verloren gingen.

Die CDU/CSU fordert weiterhin eine UPD-Bundesstiftung, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.

Das UPD-Gesetz sieht die Errichtung einer Stiftung für die künftige UPD vor. Da es keine Steuer­mittel gab, soll der GKV-Spitzenverband die Arbeit der UPD-Stiftung finanzieren. Das hat bei den Kassen für erheblichen Widerspruch gesorgt – und führte am Ende zur Blockade des Gesetzes, in dem der Verwaltungsrat Mitte Juni beschloss, die Arbeit an der Satzung zu boykottieren.

Das BMG hatte keine Handhabe, um den GKV-Spitzenverband zu zwin­gen, dem Willen des Gesetzgebers zu folgen. Um die Blockade aufzulösen, machte das Haus von Bundesge­sund­heitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Krankenkassen weitgehende Zugeständnisse. Dies geht aus Sitzungsunter­lagen des GKV-Verwaltungs­rates hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Das BMG sichert darin den Kassen schriftlich weitreichende Befugnisse zu, die diese in die Satzung schreiben können. Dabei geht es um Widerspruchsrechte bei den künftigen Haushaltsbe­ratungen, Einfluss auf die Be­setzung der künftigen Geschäftsführung sowie die Beratungsthemen, die sich künftig auf das Sozialgesetz­buch V und gesetzlich Krankenversicherte beziehen sollen.

Die wichtigsten Patientenorganisationen hatten angekündigt, sich an einer derart ausgerichteten Patienten­beratung nicht mehr beteiligen zu wollen.

may/bee

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