Psychotherapiereform: Bezahlte Weiterbildung laut Gutachten rechtlich umsetzbar
Berlin – Mit einem Rechtsgutachten zum sozialrechtlichen Rahmen der geplanten psychotherapeutischen Weiterbildung nach einem Approbationsstudium sorgte Rechtsanwalt Rainer Hess bei einem Fachsymposium der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gestern in Berlin für Klarheit. „Wenn der Gesetzgeber eine zweijährige ambulante Pflichtweiterbildungsphase vorsieht, dann muss die auch finanziert werden – und zwar von den Krankenkassen“, erklärte der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das Rechtsgutachten hat Hess im Auftrag der BPtK erstellt; es soll demnächst auf deren Homepage veröffentlicht werden.
„Ohne sozialversicherungsrechtliche Finanzierungsgrundlage ist die psychotherapeutische Weiterbildung nicht bundeseinheitlich umsetzbar“, sagte Hess. „Und künftige Psychotherapiestudenten haben einen Anspruch darauf zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage sie ihre Zukunft planen können.“
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) habe zwar keine Verpflichtung, die Ausbildung zu einem Heilberuf zu finanzieren, denn Rechtsbeziehungen beständen nur für zugelassene und ermächtigte Leistungserbringer. Die Leistungspflicht der GKV ergebe sich unter anderem aus der Ermächtigung der psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute nach §117 Abs.3 SGB V in Verbindung mit § 75a SGB V, der eine Förderung von Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin und in Fächern der Grundversorgung aus Gründen der Sicherstellung vorschreibe, betonte Hess.
Ausbildungsinstitute in Weiterbildungsinstitute umwandeln
Um die Vergütung der künftigen Weiterbildungskanditen sicherzustellen, müssten die jetzigen Ausbildungsinstitute nach einer Reform der Psychotherapieausbildung in Weiterbildungsinstitute umgewandelt werden. Ebenso sei es erforderlich die Institutsambulanzen in Weiterbildungsstätten umzuwandeln, erläuterte der Rechtsanwalt. Die theoretische Unterweisung und Selbsterfahrung sei neben der Supervision der Behandlung Aufgabe dieser Weiterbildungsinstitute. Sie seien zudem Koordinator zur Gewährleistung der Qualität.
Nach einem im Juli 2017 vorgelegten Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen Abiturienten künftig direkt Psychotherapie in einem eigenständigen Hochschulstudiengang studieren und anschließend nach einem Staatsexamen die Approbation erwerben können. Im Anschluss ist eine Weiterbildung vorgesehen, in der sich die Kandidaten auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder von Erwachsenen spezialisieren und die Fachkunde in mindestens einem Psychotherapieververfahren erwerben. Diese Weiterbildung soll nach den Vorstellungen der BPtK – wie bei Ärzten – in bezahlter Berufstätigkeit erfolgen.
Bisher führt der Weg zur Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach einem Studium der Psychologie oder (Sonder-)Pädagogik über eine Ausbildung an staatlich anerkannten privaten oder universitären Instituten. Von der GKV vergütet werden den Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) jedoch nur die geleisteten Psychotherapiestunden in den Institutsambulanzen. Theorie, Selbsterfahrung und Supervision der drei- bis fünfjährigen Ausbildung müssen sie, neben ihrem Lebensunterhalt, selbst finanzieren. Auch das obligatorische Praxisjahr in psychiatrischen Kliniken wird oftmals nicht oder nur gering vergütet.
Spahn will Gesetz in dieser Wahlperiode abschließen
Als Grußwort schickte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Teilnehmern des Symposiums der BPtK gestern eine Videobotschaft: Ihm sei daran gelegen, die Psychotherapieausbildung „auf einen modernen Stand“ zu bringen. Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz solle „noch in dieser Wahlperiode zum Abschluss gebracht werden, und zwar nicht erst im Jahr 2021“.
Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung, die Vereinigung der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten begrüßen in einer gemeinsamen Pressemitteilung das Rechtsgutachten von Rainer Hess. Es mache deutlich, dass es keinen juristischen Grund gebe, die Psychotherapiereform nicht umzusetzen. Die Verbände fordern die Politik nun zum zügigen Handeln auf. Die Bundesärztekammer hatte sich gegen die Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen.
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