Politik

Gesundheits­ministerium sieht keine Häufung bei Fehlbildungen in Nordrhein-Westfalen

  • Montag, 30. September 2019

Düsseldorf – Bei Arm- und Handfehlbildungen Neugeborener sieht das Gesundheits­mi­nis­terium Nordrhein-Westfalen (NRW) in den vergangenen Jahren „keine offensichtlichen Trends und regionalen Häufungen“. Das teilte die Behörde heute in Düsseldorf mit.

Das Gesundheitsministerium hatte in allen Geburtskliniken des Bundeslandes nach Fehl­bildungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gefragt. Anlass war eine vor gut zwei Wo­chen bekannt ­gewordene Häufung von Handfehlbildungen bei Neugeborenen an einer Gelsenkirchener Klinik.

Im Sankt Marien-Hospital Buer waren zwischen Mitte Juni und Anfang September drei Kinder mit fehlgebildeten Händen geboren worden. Zuvor hatte es dort nach Angaben der Klinik jahrelang keinen einzigen Fall gegeben.

Die Abfrage des Ministeriums ergab, dass bei deutlich weniger als 0,1 Prozent aller Neu­ge­borenen Fehlbildungen der Hände festgestellt wurden. „Für die Jahre 2017, 2018, 2019 wurden mit Stand vom 27. September 2019 insgesamt 72,64 beziehungsweise 61 Fehlbil­dungen der oberen Extremitäten in Nordrhein-Westfalen gemeldet“, hieß es. Bezogen auf die Anzahl der Geburten entfiel damit beispielsweise im Jahr 2017 NRW-weit eine Fehl­bil­dung auf rund 2.260 Geburten.

Das Ministerium betonte, dass von den Krankenhäusern nicht nur Daten zu fehlenden Fingern oder Händen gemeldet wurden, sondern auch sogenannte Vielfingrigkeiten oder Schwimmhäute. Auch trennten die Rückmeldungen nicht zwischen reinen Fehlbildungen der oberen Extremitäten und Fehlbildungen als Teil von Syndromen.

Die Rückmeldungen der Krankenhäuser sollen jetzt eingehend analysiert und mit Daten aus anderen Erhebungssystemen der Qualitätssicherung sowie weiteren Datensammlun­gen abgeglichen werden. Die Analyse soll das Landeszentrum Gesundheit vornehmen.

„Diese Analysen werden einige Zeit benötigen“, sagte ein Sprecher. Zu prüfen sei dabei auch, ob bei den vergleichsweise geringen Zahlen weiterführende, belastbare statistische Analysen machbar seien. Schwangeren, die sich Sorgen machten, sollten sich für eine Beratung an ihre Gynäkologin wenden, riet das Ministerium.

In der Diskussion über die Gelsenkirchener Fälle hatte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) betont, dass Fehlbildungen bei Neugeborenen sehr unterschiedliche Ursachen haben können. Eine sehr sorgfältige Analyse sei erforderlich. „Ein Register wür­de uns auf jedem Fall weiterhelfen“, hatte BVKJ-Bundessprecher Hermann Josef Kahl gesagt.

Abfragen gab es auch schon in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Beide Bundes­län­der hatten dabei ebenfalls keine auffälligen Häufungen von Fehlbildungen festge­stellt.

dpa

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