Ärzteschaft

Handfehlbildungen: Selten, aber keine völligen Exoten

  • Dienstag, 15. Oktober 2019
/dpa
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Berlin – Handfehlbildungen kommen bei einem von 2.000 bis einem von 1.000 Neugebo­re­nen vor. Sie sind mithin selten, aber keine völligen Exoten. „Bei knapp 780.000 Neuge­bo­­re­nen pro Jahr in Deutschland kommen etwa 400 bis 800 Säuglinge mit unter­schied­lichsten Handfehlbildungen zur Welt“, teilt die Deutsche Gesellschaft für Handchi­rurgie (DGH) heute mit.

Hintergrund ist die Diskussion um Fälle von Handfehlbildungen. Im Sankt Marien-Hospi­tal Buer waren zwischen Mitte Juni und Anfang September drei Kinder mit fehlgebildeten Händen geboren worden. Zuvor hatte es dort nach Angaben der Klinik jahrelang keinen Fall gegeben. Die Klinik hatte das als Häufung bezeichnet.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hatte daraufhin nach ersten Berichten vor Mutma­ßun­gen gewarnt. „Wir nehmen das ernst und ziehen erst dann Schluss­folgerungen, wenn wir auch etwas wissen“, sagte der Minister. Flächendeckende Umfragen bei Kliniken in verschiedenen Bundesländern hatten in der Folge keine Hinweise für entsprechende Häufungen ergeben.

„Es existiert kein bundesweites Register zur Erfassung von Fehlbildungen in Deutschland. Nur wenn Vergleichszahlen aus der Vergangenheit vorlägen und diese mit den aktuellen Fällen in den verschiedenen Regionen verglichen würden, könnten Auffälligkeiten er­kannt und gezielt nach der Ursache geforscht werden“, erläuterte nun die DGH.

Zudem würde im offiziellen Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen (ICD) für die Diagnose von Handfehlbildungen ein unspezifischer Code verwendet. Das Fehlen eines Fingers, das Fehlen mehrerer Finger wie auch das Fehlen einer ganzen Hand wür­den unter einer Ziffer codiert. „Damit ist der ICD nicht für eine Analyse von Handfehlbil­dungen geeig­net und hilft auch nicht beim korrekten Erfassen der jeweiligen Fehlbil­dungsart“, so die DGH.

Außerdem fehlten für eine gezielte Ursachenforschung zu angeborenen Fehlbildungen die nötigen Erfassungsinstrumente: Nötig seien eine verpflichtende bundesweite Mel­dung und ein zentrales, bundesweites Fehlbildungsregister. „Fehlbildungen im Alter von ein bis zwei Jahren müssten durch einen erfahrenen Handchirurgen und Humangenetiker diagnostiziert werden, gefolgt von einer epidemiologischen Analyse der Häufigkeiten und einer Unter­suchung auf mögliche Auslöser“, so die DGH.

hil

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