Gesundheitspolitik steht auf Agenda der ersten Sitzung des Bundesrats

Berlin – Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen im Strafgesetzbuch (StGB, Paragraf 219 a) sowie der eingeschränkte Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat stehen voraussichtlich in der ersten Sitzung des Bundesrats am 2. Februar auf der Tagesordnung. Darauf hat die Länderkammer heute hingewiesen, die zehn Mal im kommenden Jahr tagen wird.
Bereits im Dezember 2017 hatte Thüringen einen Antrag zur Beschränkung des Einsatzes von Glyphosat in den Bundesrat eingebracht. Dieser wurde aber zunächst an die zuständigen Ausschüsse geleitet. Ziel des Antrags ist es, dass weniger Glyphosat auf Äckern ausgebracht werden darf. Zudem soll die Chemikalie im Bereich von Haus- und Kleingärten, in öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Grünanlagen sowie auf Verkehrsflächen gar nicht mehr eingesetzt werden.
Gesetz aus dem Jahr 1933
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wollen gleich mehrere Länder abschaffen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen brachten dazu einen Gesetzentwurf ein. Die Initiative sieht vor, den Paragraf 219 a Strafgesetzbuch zu streichen. Das Gesetz sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in dem Antrag.
Die Strafvorschrift, die im Wesentlichen aus dem Jahr 1933 stammt, sanktioniert Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sowie für Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die dafür geeignet sind. Sie sieht Freiheits- oder Geldstrafen vor. Der Bundesrat entschied noch nicht über die Gesetzesinitiative, sondern überwies sie an die Ausschüsse.
Das Thema wird kontrovers in Politik und Gesellschaft diskutiert. Während die Union die Abschaffung ablehnt, will die FDP das Gesetz reformieren. SPD, Linke und Grüne sind für die Abschaffung.
Unklar ist, ob sich die Zusammensetzung des Bundesrats in diesem Jahr wandeln wird. Im Herbst werden in Hessen und Bayern neue Landesregierungen gewählt. Grundlegende Veränderungen für die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat erwartet die Länderkammer selbst aber dadurch nicht. „Die aktuelle Koalitionsvielfalt in den 16 Landesregierungen lässt eine klassische Lagerbildung nicht zu“, hieß es vom Bundesrat heute in einem „Blick nach vorn“ für das Jahr 2018.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: