Ärztin geht gegen Urteil wegen Schwangerschaftsabbruchwerbung vor
Gießen – Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor wenigen Wochen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun ist klar, dass sich die nächste Gerichtsinstanz damit befassen muss. Die Medizinerin habe fristgerecht Rechtsmittel eingelegt, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Gießen heute. Zuvor hatte die Gießener Allgemeine Zeitung berichtet.
Die Staatsanwaltschaft warf Hänel vor, auf ihrer Internetseite Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Vor gut einer Woche hatte die Ärztin in Berlin eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an Bundestagsabgeordnete überreicht.
Im Parlament befassen sich derzeit alle Parteien mit dem Urteil und den Konsequenzen. Für eine Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch sprechen sich SPD, Linke und Grüne im Bundestag aus. Auch aus der Länderkammer gibt es Bestrebungen, den Paragraf abzuschaffen.
Aus der FDP kommt hingegen der Vorschlag, das Gesetz so abzuschwächen, dass künftig nur noch die „grob anstößige“ Werbung für Schwangerschaftsabbrüche strafbar ist. Demgegenüber lehnt die Union die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen ab.
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