Vermischtes

Gesundheits­wirtschaft: Drängen auf Bürokratieabbau

  • Donnerstag, 18. Mai 2023
/BillionPhotos.com, stock.adobe.com
/BillionPhotos.com, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisiert eine überbordende Bürokratie in der Gesund­heitswirtschaft und fordert, die Unternehmen zügig zu entlasten. Eine Arbeitsgruppe der DIHK hat Vorschläge dazu in einem Impulspapier zusammengefasst.

„Es muss uns gelingen, die Bürokratie auf das wirklich Notwendige zu reduzieren – gerade auch angesichts des zu­nehmenden Fachkräftemangels“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Er warnte, komplizierte Verfahren bänden Geld und Personal, welche dann nicht mehr für das Kerngeschäft zur Verfügung stünden.

Laut dem Papier müssen sich Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Apotheken oder Sanitätshäuser derzeit mit hohen Dokumentations- und „kleinteiligen Berichtspflichten“ auseinandersetzen. Dadurch werde zum Beispiel die Eigenherstellung von Arzneimitteln in Apotheken unattraktiv.

Auch die je nach Krankenkasse unterschiedlichen Verfahren und Vorgaben bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Bandagen und Prothesen machten den Betrieben zu schaffen. „Jetzt muss die Politik endlich liefern. Von einer Stärkung des Gesundheits- und Wirtschaftsstandorts profitiert auch die Resilienz des Gesundheitssektors insgesamt – und dadurch die Versorgungssicherheit“, sagte Dercks.

Wichtig sei außerdem, die Chancen der Digitalisierung zügiger zu nutzen und Gesundheitsdaten auch Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungszwecke zur Verfügung zu stellen. „Aktuell werden viele Forschungsvorhaben nur verzögert oder auch gar nicht durchgeführt, was zu weniger Innovationen in Deutschland führt“, warnt die DIHK.

Im Augenblick müssten Unternehmen zudem oft lange Bearbeitungszeiten bei Ethikkommissionen in Kauf nehmen und seien zudem mit vielen Akteuren konfrontiert, die den Datenschutz unterschiedlich auslegten. „Gerade bundes­landübergreifende Forschungsvorhaben werden aufgrund dieser Fragmentierung der Datenschutzaufsicht regel­mäßig verzögert oder sogar verhindert“, heißt es in dem DIHK-Papier.

Um schnellere Verfahren zu ermöglichen, fordert die DIHK, Behörden besser auszustatten. Nötig seien außerdem verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Anträgen. „Neben notwendigen bundeseinheitlichen Datenschutzregeln ist auch eine direkte Zuständigkeit einer Behörde bei länderübergreifenden Vorhaben notwendig“, fordert die DIHK.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung