Gewalt in Psychiatrien: Opfer in Nordrhein-Westfalen fordern selten Entschädigung
Münster – Nur wenige Opfer von Gewalt in Psychiatrien und Behindertenheimen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) bislang Entschädigung für ihr Leid eingefordert. Bei den zuständigen Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich bislang 955 Menschen gemeldet. Allerdings hätten deutlich mehr Menschen Anspruch auf Entschädigung, teilte die Stiftung Anerkennung und Hilfe gestern mit.
Seit rund neun Monaten können sich Betroffene dort beraten lassen – und unter Umständen Geld als Wiedergutmachung erhalten. Die Stiftung geht davon aus, dass rund 3.300 Menschen in NRW Leistungen erhalten könnten. Anspruchsberechtigt ist jeder, der zwischen 1949 und 1975 Opfer von Misshandlungen in der stationären Behindertenhilfe oder Psychiatrie geworden ist. Wer einen Anspruch anmelden will, hat noch bis Ende 2019 Zeit.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat nach eigenen Angaben bislang 1,56 Millionen Euro an 160 Menschen ausgezahlt. Im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) waren es 2,24 Millionen. „Es gibt viele Betroffene, die sich noch nicht an uns gewandt haben. Wir ermutigen diese Menschen, sich bei uns zu melden“, erklärte Lorenz Bahr vom LVR.
Bund und Länder hatten 2016 einen Fonds für Menschen beschlossen, die als Kinder in Behindertenheimen oder der Psychiatrie Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt waren oder in Heimen ohne Bezahlung arbeiten mussten.
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