Erweiterte „Liste der Berufskrankheiten“ erschienen
Dortmund – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine aktualisierte „Liste der Berufskrankheiten“ veröffentlicht. Sie enthält fünf neue anerkennungsfähige Berufskrankheiten: Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
1,3-Butadien ist bei Umgebungsbedingungen ein farbloses Gas mit einem aromatischen Geruch. Es wird bei der Herstellung verschiedener Kautschuksorten sowie von Kunststoffen verarbeitet. Außerdem kommt es in verschiedenen Weichmachern in der Kunststoffindustrie vor.
Die Berufskrankheit „fokale Dystonie“ ist eine motorische Störung beim Spielen eines Instruments. Die Betroffenen leiden unter neurologischen Bewegungsstörungen. Im Extremfall können Musiker ihr Instrument nicht mehr spielen.
Die Zahl der Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten stieg der Bundesregierung zufolge von knapp 68.200 im Jahr 2002 auf fast 75.500 im vergangenen Jahr. 2016 wurden in 20.539 Fällen Berufskrankheiten anerkannt, 2002 waren es 17.722.
Die Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufskrankheiten sind in den vergangenen 15 Jahren ebenfalls gestiegen: von 1,25 Milliarden Euro im Jahr 2002 auf 1,57 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
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