GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt für Kritik

Berlin – Für breit gestreute Kritik sorgt der seit gestern vorliegende Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Insbesondere ärztliche Verbände kritisieren das Maßnahmenpaket scharf.
So läuft der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) gegen das Vorhaben Sturm, das Wachstum der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) durch finanzielle Sanktionen zu drosseln. Dies laufe den Plänen, ein flächendeckendes Primärversorgungsgesetz zu etablieren, „komplett zuwider“.
„Diese Regelungen zur HZV sind versorgungspolitischer Irrsinn und handwerklich grottenschlecht umgesetzt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken torpediert damit ihr eigenes Vorhaben, ein flächendeckendes Primärversorgungssystem einzuführen. Wir fordern, dass das Ministerium zur Vernunft kommt und diese Regelung wieder streicht,“ betonten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier.
Hintergrund der Kritik ist, dass der Gesetzentwurf eine Regelung vorsieht, wonach die Vergütung von zusätzlichen Leistungen in der HZV, die aus steigenden Teilnehmerzahlen resultieren, gedrosselt werden sollen. Die Details sollen die Vertragspartner, also die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände sowie die Krankenkassen, bis zum 31. März 2027 verhandeln. Mit dieser Regelung sollen allein im ersten Jahr knapp 70 Millionen Euro den hausärztlichen Praxen entzogen werden.
„De facto würde diese Regelung bedeuten, dass die Vergütung pro Versicherten in der HZV sinkt, je mehr Menschen an dem Primärversorgungssystem teilnehmen“, warnte Blumenthal-Beier. Das ergebe „überhaupt keinen Sinn“, denn das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung sei es ja gerade, mehr Menschen in ein Primärversorgungssystem zu bekommen und nicht weniger.
Massive Reaktion der Praxen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe jetzt noch bis zum Kabinettsentwurf und danach im parlamentarischen Verfahren Gelegenheit, nachzubessern, formulierte Buhlinger-Göpfarth die Erwartung des Verbandes. Man stehe hier für einen konstruktiven Austausch jederzeit zur Verfügung. „Klar ist aber auch: Wenn das so beschlossen wird – und damit die offensichtlichen versorgungspolitischen Argumente ignoriert werden – dann werden wir das als Hausärzteschaft nicht ohne Weiteres hinnehmen. Das würde eine massive Reaktion der Praxen nach sich ziehen.“
Auch der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) warnt vor negativen Auswirkungen auf die Versorgung. „Einsparungen von 2,7 Milliarden Euro sind von den Praxen nicht einfach mal so zu stemmen. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums soll trotzdem alles wie gehabt weiterlaufen. Das wird nicht funktionieren“, stellte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, klar. Jede Praxis müsse auf derart massive Kürzungen betriebswirtschaftlich reagieren.
„Die Politik muss den gesetzlichen Versicherten reinen Wein einschenken: Entweder erbrachte Leistungen werden bezahlt, oder die Bezahlung fällt weg, und damit auch die Leistungen. Alles andere führt die 75 Millionen gesetzlich Versicherten hinter die Fichte“, so Heinrich. Die Bundesregierung sei aufgerufen, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und auf versteckte Leistungskürzungen für Kassenpatientinnen und -patienten zu verzichten oder aber sich ehrlich zu machen.
Kritik kam auch von der Landesärztekammer Brandenburg und der Sächsischen Landesärztekammer. Statt die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) konsequent anzugehen, würden „hektisch kurzfristige finanzpolitische Maßnahmen zulasten der Ärzteschaft und der Versicherten ergriffen“. Außerdem sei der absolut notwendige Schritt verpasst worden, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln zu finanzieren.
Besonders kritisch bewerten die Kammern, dass die finanzielle Stabilisierung der GKV im Wesentlichen über Maßnahmen erfolgen soll, die den ärztlichen Bereich zusätzlich belasten. Die ohnehin angespannte Versorgungssituation in Praxen und Kliniken werde dadurch weiterem Druck ausgesetzt – mit absehbar spürbaren Folgen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Pharmaindustrie warnt vor sich verschlechternden Rahmenbedingungen
„Dieses Gesetz macht sämtliche Erfolge der Pharmastrategie zunichte. Statt die Branche zu stärken, scheint es nun das Ziel zu sein, sie zu vertreiben“, kritisierte Han Steutel, Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Die Bundesregierung setze Milliardeninvestitionen aufs Spiel.
Insbesondere die Dynamisierung des Zwangsrabatts auf patentgeschützte Medikamente sorge für erhebliche Verunsicherung der Unternehmen, warnte Steutel. Hinzu kämen neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. „Hier wird auf das Prinzip billig statt passgenau gesetzt.“
Auch bei Impfstoffen setze der Entwurf die falschen Anreize. Statt Prävention und Versorgungssicherheit zu stärken, werde für Impfstoffe mit Patent- oder Unterlagenschutz ein zusätzlicher 7-Prozent-Abschlag eingeführt – was gerade neue Impfstoffe unter zusätzlichen Preisdruck setze.
Pharma Deutschland Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann kritisierte, die vorgesehenen Maßnahmen konterkarierten die Stärkung des Pharmastandorts und die Versorgungssicherheit in Deutschland. Die zweifellos vorhandenen Effizienzreserven im System würden nicht angegangen, es werde ausschließlich durch Rabatte und Ausschlüsse abgeschöpft.
Sollte der geplante dynamisierte Herstellerabschlag umgesetzt werden, stünde die Pharmaunternehmen in der wirtschaftlichen Unkalkulierbarkeit. Betriebswirtschaftlich valide und notwendige Abschätzungen darüber, wie erfolgreich und sinnvoll Investitionen sein werden, seien auf dieser Grundlage nicht möglich, so Brakmann.
Konträr zu den Pharmaverbänden äußerten sich zu diesem Themenbereich die Krankenkassen. „Die Ministerin hat geliefert und wie angekündigt schnell einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgeber vorgelegt. Das ist gut. Die Maßnahmen sind breit gefächert und betreffen sämtliche Akteure. Nach erster Sichtung zeigt sich jedoch, dass der Arzneimittelbereich nur unterproportional zur Konsolidierung beitragen soll“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Das sei angesichts der immer weiter steigenden Ausgaben für Arzneimittel – fast 60 Milliarden Euro 2025 – und der „satten Gewinne der Pharmaindustrie“ nicht nachvollziehbar, so Elsner. Hier müsse im weiteren Verfahren deutlich nachgesteuert werden. Für eine ausgewogene Lastenverteilung müsse außerdem auch der Staat seine Aufgaben erfüllen und die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende vollständig refinanzieren.
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, bewertete den Gesetzentwurf in einer ersten Reaktion als wirksam, aber sozial unausgewogen. Das Gesetz greife viele zentrale Empfehlungen der Finanzkommission auf, insbesondere zur notwendigen Kostendämpfung in den großen Versorgungsbereichen Ambulante Versorgung, Krankenhaus und Arzneimittel.
Allerdings löse der vorliegende Referentenentwurf das Versprechen, sich bei den geplanten Maßnahmen vor allem auf die Ausgaben zu fokussieren und Belastungen der Beitragszahlenden nach Möglichkeit zu vermeiden, nicht ausreichend ein, so Reimann. Mit der Einschränkung der Familienversicherung, den höheren Zuzahlungen und den Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld drohten den Versicherten zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von acht Milliarden Euro.
Gleichzeitig wird das von der Kommission umrissene Einsparpotential von rund 16 Milliarden nur teilweise ausgeschöpft – vor allem die Ausgaben im Pharmabereich würden weit weniger beschnitten als von den Expertinnen und Experten empfohlen. Nicht akzeptabel sei zudem, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur ausreichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden offenbar weiterhin nicht nachkommen will.
„Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf ein solider Auftakt für die Rettungsmission der GKV“, kommentierte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, das geplante Maßnahmenpaket. Allerdings enthalte es einige Regelungen, bei denen man noch Nachbesserungen fordere. Vor allem die angekündigten Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen lehnt der BKK Dachverband ab.
Auch die Betriebskrankenkassen kritisieren, dass die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende über den Bundeshaushalt Stand jetzt nicht Teil der Maßnahmen ist. „Der einzige Beitrag, den der Bundeshaushalt leisten soll, ist eine Stundung der Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 an die GKV. Diese müssen nun erst in den Jahren 2035 bis 2039 zurückgezahlt werden. Das ist angesichts der enormen Herausforderungen in der GKV einfach viel zu wenig“, so Klemm.
Universitätskliniken mahnen Strukturveränderungen an
Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), betonte, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zeige einmal mehr, dass umfassende Strukturreformen benötigt werden.
„Undifferenzierte Einsparungen nach dem Rasenmäherprinzip sind ebenso wenig zielführend wie pauschale Förderungen nach dem Gießkannenprinzip in der Vergangenheit. Umso wichtiger ist es, dass kurzfristige Einsparungen nicht zulasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind – auch mit Blick auf den Bündnis- und Verteidigungsfall“, sagte Scholz.
Dass auch das Pflegebudget mit der Selbstkostendeckung ins Visier genommen wird, komme nicht überraschend, so der VUD-Vorsitzende. Der politisch gewollte Stellenaufbau in der Pflege sei erfolgt – jetzt gelte es, Effizienz und Qualifikationsmix so auszubalancieren, dass eine dauerhaft für alle Beteiligten tragfähige Lösung entsteht.
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