Politik

GKV-Finanzen im Vermittlungsauschuss: Koalitionsausschuss will beraten

  • Dienstag, 25. November 2025
/picture alliance, Zoonar, stockfotos-mg
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Berlin – Nachdem die Bundesländer am Freitag mehrheitlich den Vermittlungsausschuss zur Diskussion um die Zukunft der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angerufen haben, wird im politischen Berlin um die weitere Vorgehensweise gerungen. So werde sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am Donnerstag mit dem Thema der GKV-Finanzierung befassen, erklärte der Parlamentsgeschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, heute in Berlin. Dabei erwarte die Union offenbar „konkrete Ergebnisse“, wie es hieß.

Am Freitag hatten die 16 Bundesländer den Vermittlungsausschuss angerufen, da sie mit der Finanzierungsvorlage zur Einsparung von rund zwei Milliarden Euro unzufrieden sind. Speziell die Streichung der möglichen Meistbegünstigtenklausel für Krankenhäuser, die Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verspricht, erregte das Ärgernis der Länder – besonders, weil viele der Ländervertreter von dieser Streichung offenbar aus den Medien erfahren hatten. Beschlossen hatte das Finanztableau zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ein Koalitionsausschuss bestehend aus den Parteispitzen von Union und SPD Mitte Oktober.

Zum weiteren Vorgehen heißt es im politischen Berlin, dass demnächst eine informelle Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll, bei dem Bund und Länder jeweils zehn Vertreterinnen und Vertreter entsenden werden. Ein möglicher Termin für den Vermittlungsausschuss könnte dann der 17. Dezember werden – zwei Tage vor der letzten Plenumssitzung des Bundesrates. Dazu muss sich aber der Vermittlungsausschuss zunächst in einer konstituierenden Sitzung treffen, der Vorsitz und die Stellvertretung wurde in dieser Legislatur noch nicht besetzt.

Bei der Abstimmung für den Vermittlungsausschuss ist es auffällig, dass auch viele CDU-geführte Gesundheitsministerien für diese Vermittlung gestimmt hatten – und damit gegen die Vorschläge der CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Ihr Ministerium hatte während der Sitzung noch an Formulierungen zu einer Protokollnotiz gearbeitet, mit der die Länder zu einer Zustimmung zum ursprünglichen Gesetz zur Entlastung und Entbürokratisierung der Pflege bewegt werden sollten.

Doch die Vorschläge der Bundesregierung blieben offenbar zu vage: So hieß es in der Protokollnotiz zunächst nach Ausführungen zur Gesamtlage der GKV-Finanzen: „Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierung, die Basiswirksamkeit der Maßnahme abzuwenden.“ Besonders gegen die Auswirkungen in den Folgejahren bei einer Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel hatten die Vertreter der Länder im Bundesratsplenum gewarnt.

Dieser Satz wurde im Laufe der Sitzung zu folgender Formulierung verändert: „Die Bundesregierung wird den einmaligen, aber basiswirksamen Beitrag der Krankenhäuser in der zukünftigen Gesetzgebung berücksichtigen.“ Dieser Satz stand zuvor an einer anderen Stelle im Dokument. Das geht aus beiden Versionen der Protokollerklärung hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses haben die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestimmt.

Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates zur Einsetzung des Vermittlungsausschusses hatten Bayern und Hessen im Plenum nicht unterstützt.

Kritik aus der Ärzteschaft und Pflegeverbänden

Kritisch merkte dieses Stimmverhalten der eigenen Partei auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen an: „Bundesgesundheitsministerin Warken, die sich an den Hauptkostentreiber im Gesundheitswesen heranwagt, fallen die eigenen Leute auch noch in den Rücken“, heißt es in einer Mitteilung der Vorstandsvorsitzenden Frank Dastysch und Armin Beck. Insgesamt seien sich „alle Akteure einig, dass die Ausgaben der GKV dringend begrenzt werden müssen, um die Lohnnebenkosten nicht noch weiter steigen zu lassen.“

Die Analyse der Probleme im Gesundheitswesen werde von vielen geteilt. „Die Antwort einiger Bundesländer auf diese Analyse lautet: Wir machen einfach so weiter wie bisher und schütten weiter Milliarde um Milliarde in ein marodes System“, so Dastysch und Beck. Und weiter: „Wir können das nur als gesundheitspolitischen Amoklauf einiger Landesregierungen begreifen, die wieder einmal vor der Krankenhauslobby eingeknickt sind.“

Scharfe Worte findet auch die Präsidentin des Deutschen Pflegerates: „Das lässt uns völlig fassungslos zurück. Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen verabschiedet und in den Ländern findet es breite Zustimmung – jetzt liegt das BEEP wegen einer fachfremden Angelegenheit auf Eis."

Zum Hintergrund: Im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP, waren eigentlich fachliche Themen beschlossen worden. Vogler hat nun klare Erwartungen: „Ich erwarte, dass alle Beteiligten im Vermittlungsverfahren das große Ganze sehen und sich nicht von Partikularinteressen leiten lassen. Wir brauchen die rasche Umsetzung der Befugniserweiterung für die Profession und für die Stabilität unserer gesamten pflegerischen Versorgung.“ Sie warnte ebenso vor einer Versorgungskrise und mahnte schnelle Beschlüsse zur Sicherung der Versorgung an.

bee

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