Politik

GKV-Spitzenverband: Dem Sparpaket müssen Strukturreformen folgen

  • Donnerstag, 27. August 2026
Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes /picture alliance, Britta Pedersen
Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes /picture alliance, Britta Pedersen
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Berlin – Das im Juli beschlossene GKV-Sparpaket ist „auf Kante genäht“ und dürfe nicht bröckeln. Dies betonte heute Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

„Im Gegenteil – es wäre sogar besser, es käme etwas hinzu, als dass man etwas wegnimmt“, sagte er im Rahmen der GKV-Verwaltungsratssitzung. Ansonsten drohten auch im Durchschnitt Anstiege des Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ohnehin könne man perspektivisch nur von stabilen GKV-Beiträgen ausgehen, wenn die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mit strukturellen Reformen gekoppelt würden, so Blatt.

Er betonte, das Thema GKV-Finanzen habe man auch anlässlich des Antrittsbesuchs beim neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angesprochen. Die Atmosphäre des Gesprächs – bei dem es auch um die Pflegeversicherung, das geplante Primärversorgungssystem sowie den Arzneimittelbereich gegangen sei – bezeichnete Blatt als „offen zugewandt und konstruktiv“.

Insbesondere zum Thema der Zahl der Krankenkassen wolle man mit Linnemann noch „ausführlich“ in die Kommunikation kommen. Hier bleibe der neue Gesundheitsminister erkennbar bei seiner Linie, die Zahl der Kassen absenken zu wollen. Immerhin verweise er aber mittlerweile auf die anstehenden Empfehlungen der eingesetzten Finanzkommission Gesundheit – für Blatt ein Zeichen der „Versachlichung“.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat auf seiner heutigen Sitzung zudem ein Positionspapier zur Digitalisierung in der Pflege verabschiedet. Dazu sagte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, die Herausforderungen in der Pflege seien groß, daher müsse man die Potenziale der Digitalisierung voll ausschöpfen.

„Dafür ist es jetzt wichtig, dass sich Pflegeanbietende und Pflegekassen rasch in die Telematikinfrastruktur einbinden und deren verfügbare Dienste entschlossen nutzen“, betonte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin.

In dem Positionspapier heißt es unter anderem, die flächendeckende und störungsfreie Nutzung digitaler Prozesse in der Pflege müsse vorangetrieben werden. Wichtig sei aber, dass für eine Refinanzierung durch die soziale Pflegeversicherung der Nutzen digitaler Technologien evidenzbasiert nachgewiesen werde.

In Zukunft sollten Pflegeinformationen zudem in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden – als „Bestandteil einer sektoren- und sozialgesetzbücherübergreifenden ganzheitlichen Versorgung“.

Ein weiterer zentraler Punkt des Papiers betrifft die Finanzierung der Digitalisierung in der Pflege. Diese müsse als gesamtgesellschaftliche und investive Aufgabe verstanden werden. „Pflegebedürftige dürfen nicht durch steigende Eigenanteile belastet werden. Bund, Länder und soziale Pflegeversicherung müssen gemeinsam verlässliche, nachhaltige und praxisnahe Förderstrukturen schaffen“, heißt es in der Positionierung.

aha

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