GKV-Spitzenverband und KBV mahnen nachhaltige Ambulantisierung an

Berlin – Eine zukunftsfeste und bedarfsgerechte Versorgung braucht eine nachhaltige Ambulantisierung. Diesen gemeinsamen Appell richteten heute Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband an die Abgeordneten des Bundestags.
Die Bemühungen, die Ambulantisierung auch in Deutschland weiter voranzubringen, dürften nicht bereits zum 1. Januar 2028 eingestellt werden, so die Warnung. Genau diese Entwicklung drohe bei einer Umsetzung der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
„Über Änderungen bei den Hybrid-DRG sprechen: Ja! Aber sie komplett abzuschaffen: Ganz klar nein! Das wäre ein fatales Signal gleich in zweierlei Hinsicht“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. Einerseits würde dieser Schritt so gut wie das Ende des erst vor wenigen Jahren politisch gewollten Weges der Ambulantisierung bedeuten. Zum anderen drohe die Verlässlichkeit von Politik auf der Strecke zu bleiben.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hätten sich auf die Zusagen von Politik und Gesetzgeber verlassen, als Anfang 2024 die Hybrid-DRG eingeführt wurden. „Sie haben in Technik, Räume und Personal investiert, nur um jetzt festzustellen, dass es keine verlässlichen Rahmenbedingungen und Sicherheiten mehr gibt. Mit der abrupten Kehrtwende der Politik lassen sich Operationen nicht mehr kostendeckend durchführen“, so Gassen. Die Folge wäre, dass Patienten, darunter auch Kinder, wegen Operationen wieder ins Krankenhaus müssten, anstatt wohnortnah in vertrauter Umgebung behandelt zu werden.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, betonte, mehr Ambulantisierung sei richtig und dringend notwendig. Dazu müsse der eingeschlagene Weg aber konsequent weitergegangen werden – die Sektorengrenzen, „wie jetzt vorgesehen“, zu zementieren, sei falsch.
„Entscheidend ist eine dauerhaft verbindliche Grouperlogik, die allein nach dem medizinischen Bedarf bestimmt, welche Patientinnen und Patienten stationär behandelt werden müssen und welche ambulant behandelt werden können“, so Stoff-Ahnis. Leistungen, die ambulant erbracht werden könnten, müssten auch ambulant vergütet werden, unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus oder in einer Praxis erbracht würden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte hingegen die von der Bundesregierung vorgesehene Abschaffung der Hybrid-DRG ausdrücklich. Aus Sicht von Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, gehen die von GKV-Spitzenverband und KBV vorgebrachten Bedenken am Kern der Sache vorbei.
Insbesondere die Behauptung, durch die Abschaffung der Hybrid-DRG würden Patienten wieder verstärkt stationär behandelt und benötigten deshalb ein Krankenhausbett, entbehre jeder Grundlage, so Neumeyer. „In welchem Setting eine Behandlung erfolgt, hängt von der medizinischen Indikation, den Besonderheiten des jeweiligen Eingriffs und dem konkreten Behandlungskontext ab.“
Dazu gehörten ausdrücklich auch die sozialen Rahmenbedingungen der Patienten. Nicht jede Leistung, die medizinisch grundsätzlich ambulant erbracht werden könne, sei unter den individuellen Umständen für jeden Patienten ambulant durchführbar.
Ziel muss laut Neumeyer ein Vergütungssystem sein, das die jeweils geeignete Versorgungsform ermöglicht, statt „durch finanzielle Fehlanreize einseitig bestimmte Behandlungsformen zu begünstigen“.
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