Politik

GKV-Verwaltungsrat mahnt finanzielle Stabilisierung der Krankenkassen an

  • Mittwoch, 17. Januar 2024
/dpa
/dpa

Berlin – Die nachhaltige finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss auf die Prioritätenliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dies forderte heute der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands.

Im Rahmen einer entsprechenden Reform müssten sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite ange­gangen werden, wird in einer Erklärung des Verwaltungsrates betont. Daran werde man die weiteren Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) messen.

„Endlich vorankommen“ müssten die Reformen der Notfallversorgung und des Krankenhausbereichs. Statt einer „ungesteuerten Finanzierung ineffizienter Strukturen“ müsse die Krankenhausversorgung bedarfs­gerecht, qualitäts- und zukunftsorientiert ausgestaltet werden. Zugleich seien Maßnahmen auszuschließen, die die ohnehin angespannte Finanzsituation der GKV weiter verschärfen und zu weiteren Beitragssatz­erhöhungen führen.

Verwiesen wird beispielhaft auf die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. „Von einer Entbudgetierung haus­ärztlicher Leistungen würden nicht Versorgerpraxen im ländlichen Raum profitieren, sondern vor allem Praxen in ohnehin überversorgten Gebieten“, so der GKV-Verwaltungsrat. „Völlig indiskutabel“ seien Forderungen nach einer Entbudgetierung für die fachärztliche Versorgung.

Zentrales Ziel müsse es sein, die Beitragsspirale zu durchbrechen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende und die Dynamisierung des Bundeszu­schusses seien „unerlässlich, um eine verantwortungsgerechte Finanzierung staatlicher Aufgaben sicherzu­stellen“. Dringend benötigt würden zudem funktionierende Instrumente zur Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die zuletzt vom BMG vorgelegten „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ enthalten nach Einschätzung des Verwaltungsrates zwar dahingehend Ansatzpunkte, trügen dem inzwischen dringlichen Handlungsbedarf aber nicht ausreichend Rechnung. Es sei „stark zu bezweifeln, dass die genannten ausgabenseitigen Maßnahmen tatsächlich die erhofften Effizienzverbesserungen erzielen“.

Der im Dezember 2023 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte heute mit seiner konsti­tuierenden Sitzung die Arbeit aufgenommen. Zu ihren alternierenden Vorsitzenden wählten die 51 Vertreterin­nen und Vertreter von Arbeitgebenden und Versicherten dabei Susanne Wagenmann und Uwe Klemens.

Beide wurden damit in ihrem Amt bestätigt und bilden für die kommenden sechs Jahre weiterhin die Doppel­spitze des Verwaltungsrates. Wagenmann und Klemens übernehmen den Vorsitz abwechselnd, das Amt wech­selt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Wagenmann als Vertreterin der Arbeitgebenden amtierende Verwaltungsratsvorsitzende.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung