GKV-Verwaltungsrat mahnt finanzielle Stabilisierung der Krankenkassen an

Berlin – Die nachhaltige finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss auf die Prioritätenliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dies forderte heute der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands.
Im Rahmen einer entsprechenden Reform müssten sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite angegangen werden, wird in einer Erklärung des Verwaltungsrates betont. Daran werde man die weiteren Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) messen.
„Endlich vorankommen“ müssten die Reformen der Notfallversorgung und des Krankenhausbereichs. Statt einer „ungesteuerten Finanzierung ineffizienter Strukturen“ müsse die Krankenhausversorgung bedarfsgerecht, qualitäts- und zukunftsorientiert ausgestaltet werden. Zugleich seien Maßnahmen auszuschließen, die die ohnehin angespannte Finanzsituation der GKV weiter verschärfen und zu weiteren Beitragssatzerhöhungen führen.
Verwiesen wird beispielhaft auf die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. „Von einer Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen würden nicht Versorgerpraxen im ländlichen Raum profitieren, sondern vor allem Praxen in ohnehin überversorgten Gebieten“, so der GKV-Verwaltungsrat. „Völlig indiskutabel“ seien Forderungen nach einer Entbudgetierung für die fachärztliche Versorgung.
Zentrales Ziel müsse es sein, die Beitragsspirale zu durchbrechen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende und die Dynamisierung des Bundeszuschusses seien „unerlässlich, um eine verantwortungsgerechte Finanzierung staatlicher Aufgaben sicherzustellen“. Dringend benötigt würden zudem funktionierende Instrumente zur Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die zuletzt vom BMG vorgelegten „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ enthalten nach Einschätzung des Verwaltungsrates zwar dahingehend Ansatzpunkte, trügen dem inzwischen dringlichen Handlungsbedarf aber nicht ausreichend Rechnung. Es sei „stark zu bezweifeln, dass die genannten ausgabenseitigen Maßnahmen tatsächlich die erhofften Effizienzverbesserungen erzielen“.
Der im Dezember 2023 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte heute mit seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit aufgenommen. Zu ihren alternierenden Vorsitzenden wählten die 51 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebenden und Versicherten dabei Susanne Wagenmann und Uwe Klemens.
Beide wurden damit in ihrem Amt bestätigt und bilden für die kommenden sechs Jahre weiterhin die Doppelspitze des Verwaltungsrates. Wagenmann und Klemens übernehmen den Vorsitz abwechselnd, das Amt wechselt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Wagenmann als Vertreterin der Arbeitgebenden amtierende Verwaltungsratsvorsitzende.
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