Politik

GOÄ-Novelle: Bundesärztekammer verweist auf innerärztlichen Diskussionsprozess und Ärztetagbeschluss

  • Mittwoch, 21. Oktober 2026
/Maybaum
/Maybaum
2Dieses Dialog-Fenster öffnen

Berlin – Nach einem breiten innerärztlichen Diskussionsprozess hatte der Deutsche Ärztetag 2025 dem Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Darauf weist die Bundesärztekammer (BÄK) im Zusammenhang mit einem Offenen Brief diverser ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften hin.

Diese haben heute mit dem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „erheblichen und substanziellen Klärungs- und Verbesserungsbedarf“ bei der Umsetzung einer GOÄ-Novelle angemahnt.

Wie die BÄK betont, sei Kritik nicht zuletzt im Vorfeld des Deutschen Ärztetages intensiv kommuniziert worden – generell habe es eine innerärztliche Debatte zu diesem Themenfeld gegeben. „Die unterzeichneten Verbände stehen aber nicht für die Mehrheit der Ärzteschaft und auch nicht für die Mehrheit der Verbände. Dies gilt umso mehr, wenn man die Verbände nach der Zahl der von ihnen vertretenen Ärztinnen und Ärzte gewichtet“, so die BÄK.

Anders als es die Unterzeichner des Schreibens an das BMG suggerieren würden, sei die Zustimmung des Deutschen Ärztetages als einzige demokratisch legitimierte Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland von zentraler Bedeutung, stellt die BÄK fest.

Die Verbände – unter anderem der Interessenverband der akkreditierten medizinischen Labore in Deutschland (ALM) – beklagen in dem Brief, dass der zwischen BÄK und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) abgestimmte Entwurf einer neuen GOÄ „ohne die betroffenen Berufsverbänden und Fachgesellschaften entwickelt und konsentiert“ worden sei, könne „auch ein Beschluss des Deutschen Ärztetags 2025 in Leipzig nicht heilen“.

In die Erarbeitung der neuen GOÄ seien die ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften zudem sehr wohl „intensiv eingebunden worden“ und blieben auch weiterhin eingebunden, betont die BÄK.

Wie vom Deutschen Ärztetag beschlossen, habe man gemeinsam mit dem PKV-Verband auch die Zeit nach dem Ärztetagsbeschluss bis zum Beginn der konkreten Arbeiten an der Novellierung im BMG genutzt, um in einem erneuten Austausch mit den 165 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften neue medizinische Leistungen in den Entwurf aufzunehmen und Anpassungen im Bewertungsgefüge zu ermöglichen.

Im Rahmen des stetigen Austausches hätten „selbstverständlich“ auch die Fragen der Datengrundlagen eine große Rolle gespielt und die entsprechenden Folgenabschätzungen seien transparent erörtert worden. „Wenn Unterzeichner des Offenen Briefes allerdings meinen, Bundesärztekammer und PKV-Verband müssten den gemeinsamen Entwurf von ihrer Zustimmung abhängig machen, liegt ein Missverständnis in Bezug auf die eigene Rolle vor.“

Die BÄK verweist darauf, dass das BMG den gemeinsamen GOÄ-Entwurf von Bundesärztekammer und PKV derzeit prüft. Das Ministerium habe das IGES-Institut damit beauftragt, die Folgenabschätzungen von BÄK und PKV-Verband zu bewerten – wobei die bisherigen Erörterungen sehr konstruktiv verlaufen seien.

Man sei „zuversichtlich, dass diese Prüfung ergeben wird, dass der gemeinsame Vorschlag sowohl mit Blick auf den rechtlichen Rahmen (Bundesärzteordnung und Paragraphenteil der GOÄ) als auch mit Blick auf das Gebührenverzeichnis und die Bewertungen tragfähig ist“. Zudem solle die GOÄ kontinuierlich an die Entwicklung der Medizin und die Kostenentwicklung angepasst werden.

Aus Sicht der den Offenen Brief unterzeichnenden Organisationen braucht es einen verbindlichen und regelmäßigen Anpassungsmechanismus. Zudem fordern sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) auf, dafür zu sorgen, dass ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften in die weitere Entwicklung der GOÄ-Reform einbezogen werden. Dazu solle er „nochmals in einen ergebnisoffenen Austausch“ treten.

aha

Diskutieren Sie mit:

2

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (2)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung