Ärzteschaft

GOÄ-Reform: Labore sehen weiterhin Anpassungsbedarf

  • Mittwoch, 23. September 2026
/fovito, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bewertungen der ärztlichen Laborleistungen im aktuellen Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) müssten vor Inkrafttreten mit Blick auf wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen überprüft und korrigiert werden, forderte heute der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM). Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband verwiesen im Gegenzug darauf, dass die betriebswirtschaftlichen Kosten vieler Labor- und Radiologieleistungen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. Eine Neubewertung im Zuge einer GOÄ-Reform müsse dieser Tatsache gerecht werden.

„Wir sehen einen erheblichen Nachbesserungsbedarf in der GOÄ-Reform“, sagte Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM, im Rahmen einer Pressekonferenz. Grundsätzlich unterstütze man die Reform auch für die Labordiagnostik, die vorliegende Entwurfsfassung gewährleiste aber weder eine sachgerechte Vergütung noch sei heutige Kostenstruktur der Labore angemessen abgebildet.

Man habe als “Task Force GOÄ“ – in dieser sind neben ALM auch der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI), die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sowie die Gesellschaft für Virologie (GfV) vertreten – konkrete Vorschläge unterbreitet, die weitgehend kostenneutral umgesetzt werden könnten. „Ohne die GOÄ-Reform insgesamt infrage zu stellen“, wie Müller betonte. Man jederzeit gesprächsbereit.

Aus Sicht von Bundesärztekammer und PKV-Verband ist es nun allerdings Sache des Verordnungsgebers, auf der Basis des im Sommer dieses Jahres nochmals überarbeiteten GOÄ-Entwurf einen Referentenentwurf vorzulegen. Im Rahmen dieser Überarbeitung seien insbesondere Innovationen aufgenommen, aber auch einige Anpassungen im Bewertungsgefüge vorgenommen worden – was unter anderem auch Laborleistungen betraf.

Unabhängig davon sehe der GOÄ-Entwurf vor, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband auch nach Inkrafttreten einer neuen GOÄ in einer gemeinsamen Kommission fortlaufend Anpassungen an der GOÄ prüfen und dem Verordnungsgeber, etwa aufgrund von Veränderungen in den Kostenstrukturen, entsprechende Vorschläge unterbreiten werden.

Klarzustellen sei auch, dass Leistungen schon Stand jetzt in der neuen GOÄ auf einem Niveau vergütet würden, das deutlich über dem liegt, welches Laborärzte und Radiologen bei gesetzlich Versicherten abrechnen können.

„Die Privatmedizin wird damit auch in diesen Bereichen weiterhin ihre insgesamt stabilisierende, innovationsfördernde Wirkung für das Gesundheitssystem entfalten können, die allen Patientinnen und Patienten unabhängig vom Versicherungsstatus zugutekommt“, so BÄK und PKV-Verband.

aha

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