Politik

Grundlage zur Berechnung der Mindestvorhaltezahlen festgelegt

  • Freitag, 19. Dezember 2025
/beerkoff, stock.adobe.com
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Köln – Wie die Mindestvorhaltezahlen an Kliniken künftig berechnet werden können, steht nun endgültig fest. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) legte heute die finale Version der Methodik vor. Mitte September veröffentlichte das Institut bereits einen Entwurf, der in einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren diskutiert worden war.

Zur Erklärung des Berechnungsansatzes hatte das Institut erstmals ein Webinar angeboten, zu dem sich mehr als 300 Interessierte anmeldeten. „Uns war der breite wissenschaftliche Austausch wichtig, weil wir hier methodisches Neuland betreten haben“, sagte Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie. Grundlegende Änderungen in der Methodik ergaben sich daraus jedoch nicht.

Neu ist allerdings etwa, dass bei der Zuordnung der Vorgaben zu Leistungsgruppen künftig externe Sachverständige einbezogen werden sollen und weniger medizinischen Fachgesellschaften. Wer das IQWiG entsprechend beraten wolle, könne sich beim Institut registrieren, heißt es.

„Die Datenbasis für solche Analysen ist aber noch verbesserungsbedürftig, das war auch Konsens der Stellungnehmenden“, ergänzte IQWiG-Leiter Thomas Kaiser. „Die Datenbasis transparent und bundesweit einheitlich auszubauen, dies ist eine zentrale Aufgabe, zu der wir gerne beitragen wollen – für sachgerechte Mindestvorhaltezahlen und eine angemessene stationäre Versorgung.“

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann das IQWiG künftig damit beauftragen, wissenschaftliche Empfehlungen für die erstmalige Festlegung und die regelmäßige Weiterentwicklung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung zu erstellen. Für die Berechnungen hat das Institut drei Monate Zeit.

Auf die Empfehlungen des IQWiG folgt eine Analyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), die die Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahlen auf die Anzahl und geographische Verteilung der Krankenhausstandorte untersucht. Für diese Aufgabe hat das InEK ebenfalls drei Monate Zeit.

Danach soll das BMG die Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe per Rechtsverordnung festlegen, die der Bundesrat anschließend noch genehmigen muss. Dieses Vorgehen ist im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) festgelegt.

Zeitplan für 2026

„Wir gehen von einer Beauftragung zur Berechnung der Mindestvorhaltezahlen durch das BMG für Anfang 2026 aus“, sagte Mathes dem Deutschen Ärzteblatt. „Offen ist, ob das BMG die Beauftragung für alle Leistungsgruppen oder nur für bestimmte Leistungsgruppen veranlassen wird.“

Damit könnten, unter Berücksichtigung der Auswirkungsanalysen durch das InEK, die für die Rechtsverordnung notwendigen Analysen für Mindestvorhaltezahlen im dritten Quartal 2026 stehen, erklärte Mathes weiter.

Mindestvorhaltezahlen funktionieren ähnlich wie die bereits existierenden Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in bestimmten Fachbereichen und sollen im Zuge der Krankenhausreform eingeführt werden.

Sie beinhalten einerseits Qualitätsaspekte und die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhausstandorts. Bei der Ermittlung der Zahlen nach Qualitätsaspekten sollen in der Regel zunächst bestehende Mindestmengenregelungen des G-BA, aber auch Mindestvorgaben von deutschen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie geltende Mindestvorgaben in OECD-Ländern herangezogen werden.

Die Empfehlungen des IQWiG sollen in Form der Angabe eines Perzentils der Zahl aller Behandlungsfälle eines Kalenderjahres, in denen Leistungen aus der jeweiligen Leistungsgruppe erbracht wurden, erfolgen.

Das heißt, wenn die Mindestvorhaltezahl beispielsweise 30 Behandlungen pro Jahr für jeden Krankenhausstandort in einer Leistungsgruppe bedeutet, würden Kliniken diese Leistungsgruppe nicht mehr erbringen dürfen, wenn sie in der Vergangenheit weniger als 30 Behandlungen jährlich durchgeführt haben. Mit der Mindestvorhaltezahl wird also pro Leistungsgruppe festgelegt, wie viele Fälle ein Krankenhaus erbringen muss, um die künftig geplante Vorhaltefinanzierung zu erhalten.

cmk

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