Hälfte der gesetzlich Versicherten nutzen individuelle Gesundheitsleistungen

Berlin – Knapp die Hälfte der gesetzlich Versicherten (43 Prozent) haben in den vergangenen zwölf Monaten mindestens eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch genommen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mehr Frauen (52 Prozent) als Männer (32 Prozent) nehmen die Leistungen demnach in Anspruch.
Zudem haben mehr als die Hälfte der GKV-Versicherten (51 Prozent) für die Selbstzahlerleistungen zwischen 50 und 250 Euro bezahlt. Ein Viertel (24 Prozent) zahlte bis zu 50 Euro für die IGeL-Leistungen. Mehr als 500 Euro gab nur jeder Zehnte aus.
Selbstzahlerleistungen würden vor allem Geld ins Portemonnaie der Ärztinnen und Ärzte und nicht unbedingt einen Nutzen für Patientinnen und Patienten bringen, bemängelte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Ein Beispiel sei die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung – eine der am häufigsten verkauften IGeL. „Und das obwohl sie keinen belegten Nutzen hat“, so Schröder. Ärztinnen und Ärzte würden die Sorgen ihrer Patienten ausnutzen, um zusätzliche Leistungen zu verkaufen.
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben einen Leitfaden zu Selbstzahlerleistungen in einer gemeinsamen Fassung für Patienten sowie Ärzte herausgegeben, der helfen soll, aufzuklären.
Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Patientinnen und Patienten wissen der Umfrage zufolge nicht, dass es verbindliche Regeln gibt, an die sich das ärztliche Personal beim Angebot von IGeL-Leistungen halten muss. So müsse diese über fehlende Wirksamkeitsbelege und Risiken der Leistungen aufklären und über alternative Leistungen hinweisen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Den vzbv und die Verbraucherzentralen der Länder erreichten immer wieder Anfragen und Beschwerden zu IGeL. Verbraucher berichteten, dass die Selbstzahlerleistung positiver als die Kassenleistung dargestellt würden oder dass ihre Behandlung gar vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht werde, sagte Schröder. „Das darf nicht sein.“
Stattdessen müssten sie sich informiert für oder gegen eine IGeL entscheiden können. Schröder fordert standardisierte Informationsblätter zu Wirksamkeit, Risiken und potenziellen Nutzen der Leistung, die verpflichtend ausgehändigt werden müssten.
Der Verband forderte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entsprechend auf, das Patientenrechtegesetz zu überarbeiten und die Patientenrechte zu stärken.
Die Umfrage hatte das Meinungsforschungsinstitut forsa von Ende April bis Anfang Mai telefonisch durchgeführt. 1.002 Personen ab 18 Jahren, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wurden befragt.
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