Politik

Verändertes Transplantations­gesetzes tritt im November in Kraft

  • Donnerstag, 19. Juli 2012

Berlin – Bundespräsident Joachim Gauck hat die Änderungen des Transplantations­gesetzes unterzeichnet, mit  denen die sogenannte Entscheidungslösung  eingeführt wird. Die Gesetzesnovellierung, die auch die Unterschriften der Bundeskanzlerin und von Gesundheitsminister Daniel Bahr trägt, ist jetzt im Bundesgesetzblatt (33; 2012: 1504-6) veröffentlicht worden – eine Voraussetzung dafür, dass sie in Kraft treten kann. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2012 festgeschrieben.  

Mit der Änderung sollen künftig alle Bürger regelmäßig dazu aufgefordert werden, sich mit der Frage der Organspende zu befassen und ihren Willen zu dokumentieren (DÄ Heft 25, 2012; A1310). Unter anderem werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Unterlagen über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende beim Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte zukommen lassen und sie um eine Erklärung zur Frage der Spende zu bitten. Auch sollen die Krankenkassen „fachlich qualifizierte Ansprechpartner“ benennen.

 „Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern“, heißt es im neuen Artikel 1. Es geht aber auch darum, im Fall des Todes die Ange­hörigen von der schwierigen Frage nach einer postmortalen Organspende zu entlasten. Die Aufklärung habe „die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen“ und müsse ergebnisoffen sein.

Auch müsse über das Verhältnis einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende mit einer Patientenverfügung informiert werden. Häufig wird eine Patientenverfügung mit einer Begrenzung intensivmedizinischer Maßnahmen als der Organspende entgegenstehend interpretiert, weil die Diagnose des Hirntods und die Stabilisierung des potentiellen Organspenders eine Fortführung intensivmedizinischer Maßnahmen erfordert.

Mit der Gesetzesnovellierung ist eine jahrelange Debatte darüber vorläufig zu Ende gegangen, welche rechtlichen Regelungen zur Förderung der Organspende gesellschaftlich akzeptabel und parlamentarisch mehrheitsfähig sind.

nsi

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