Politik

Hamburger Bürgerschaft beschließt Transplantations­gesetz

  • Donnerstag, 31. Mai 2018
/dpa
/dpa

Hamburg – Die Bürgerschaft in Hamburg hat das Hamburgische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes beschlossen. Das hat das Gesundheits­ministerium des Landes heute bekanntgegeben. Mit der Reform sei eine wichtige Entscheidung getroffen worden, um die Zahl der Organspenden deutlich zu steigern, hieß es.

Das neue Landesgesetz verpflichtet Hamburger Krankenhäuser besonders qualifizierte Transplantationsbeauftragte zu bestimmen und macht klare Vorgaben zu deren Qualifikation, Kompetenzen und Freistellung von anderen Aufgaben. Zusätzlich beinhaltet das neue Gesetz eine Berichtspflicht der Krankenhäuser über mögliche und realisierte Organentnahmen an die Gesundheitsbehörde. Mit den Maßnahmen soll das Potenzial für Organspenden in Hamburgs Kliniken genauer ermittelt und deutlich besser ausgeschöpft werden.

Fester Schlüssel

Im Detail müssen die 22 Krankenhäuser in Hamburg, die Organentnahmen durch­führen, müssen künftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der die organisatorischen und dokumentarischen Aufgaben für Organspenden federführend übernimmt. In größeren Häusern müssen mindestens zwei Transplantationsbeauftragte eingesetzt werden.

Diese müssen künftig entsprechend eines festen Schlüssels – 0,1 Stellenanteile pro 10 Intensivbetten, das heißt eine Stelle pro 100 Betten – von anderen Aufgaben freigestellt werden. So soll gewährleistet werden, dass die Transplantations­beauftragten ihren vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben auch nachkommen können.

Aufgrund der Bedeutung der Aufgabe werden den Krankenhäusern auch Vorgaben zur fachlichen Qualifikation der Transplantationsbeauftragten gemacht. Hierzu zählt eine Facharztqualifikation und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Intensivmedizin oder die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin, um nur erfahrenen Personen für diese Position berufen zu können. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen neben Ärztinnen und Ärzten auch Pflegekräfte sein.

Damit die Behörde zukünftig beurteilen kann, ob in den einzelnen Entnahme­krankenhäusern die Potentiale für mögliche Organspenden umfassend erkannt und genutzt werden, wird mit dem neuen Gesetz auch eine Berichtspflicht für die Krankenhäuser eingeführt. Die auf dieser Grundlage zukünftig zur Verfügung stehenden Informationen werden von der Gesundheitsbehörde veröffentlicht, um zusätzliche Transparenz zu schaffen.

Darüber hinaus können Vertreter der Gesundheitsbehörde oder beauftragte Sachverständige an den Transplantationskonferenzen der Transplantationszentren teilnehmen. In diesem Gremium werden für die Patienten höchst bedeutsame Entscheidungen, wie zum Beispiel die Aufnahme auf die Warteliste bei der Vermittlungsstelle (Eurotransplant), getroffen.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung