Ärzteschaft

Urologen fordern Reformen bei der Organspende

  • Montag, 26. Februar 2018
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Hamburg – Die Transplantationsmedizin in Deutschland befindet sich nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) im „freien Fall“. Es müsse dringend gehandelt werden, mahnte die Fachgesellschaft nun.

„Die jetzige Situation ist im Namen unserer Patienten nicht länger hinnehmbar“, sagte DGU-Präsident, Paolo Fornara, Transplantationsmediziner und Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation sowie der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer. Er bezog sich dabei auf die Zahl der bundesweiten Organ­spenden im vergangenen Jahr. Diese war mit 797 so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Drei Themenfelder anfassen

Fornara fordert, bei der Reform in drei Bereichen anzusetzen. Zunächst favorisiert er die Widerspruchslösung. Die in Deutschland praktizierte Entscheidungslösung habe sich nicht bewährt. „Sie ist de facto nur eine Informationslösung. Das Infomaterial wird von allen Krankenkassen, die zugleich auch Kostenträger der Transplantationsmedizin sind, unkoordiniert und nach eigenem Gutdünken an ihre Versicherten versendet. Ob die ausführlichen Informationen aber ungelesen im Papierkorb landen oder ob sie zu einer klaren Entscheidung führen, bleibt unbekannt. Alles ist freiwillig, nichts wird erfasst“, kritisierte Fornara.

Angesichts der miserablen Zahlen zur Organspende hierzulande regt der Transplan­tationsmediziner an, endlich ernsthaft über einen Wechsel zur Widerspruchslösung nachzudenken. „Das Prinzip der Widerspruchslösung ist einfach: Auch hier wird jeder angeschrieben und nach seiner Entscheidung gefragt. Wer nicht antwortet, gilt jedoch als Organspender. Dieser Status kann aber jederzeit geändert werden“, erklärte er. 

Nötig sind laut Fornara außerdem angemessene Rahmenbedingungen in den Spender­krankenhäusern – logistisch, personell und finanziell. In vielen der gut 1.200 deutschen Entnahmekliniken sei die Organspende weiterhin ein Sonderereignis, das mit hohen Kosten und der Bindung intensivmedizinischer Kapazitäten einhergehe. Selbst die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken müssten ihre Aufgaben vielfach zusätzlich erledigen. Bislang würden sie dafür nur in Bayern verbindlich und klar definiert von anderen Tätigkeiten freigestellt. Bei Rahmenbedingungen, die den Kliniken nicht zumindest Kostenneutralität böten, sei es wenig überraschend, wenn längst nicht jeder potenzielle Organspender gemeldet werde, so der DGU-Präsident.

Der Transplantationsexperte regt außerdem eine Diskussion um die umstrittene Herztoddiagnostik an. In Deutschland ist eine Organentnahme bekanntlich nur erlaubt, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten festgestellt haben. Bei herztoten Menschen wäre das nach deutschem Transplantationsgesetz illegal.

Bei den Nachbarn in Österreich, der Schweiz, Belgien und den Niederlanden, aber auch in Spanien und weiteren Ländern ist die Diagnose des Herztods dagegen als Bedin­gung für die Organentnahme akzeptiert. Wenn dort nach allen Reanimations­versuchen das EKG zehn Minuten lang nur eine Nulllinie anzeigt, gilt der Patient als tot. Diese Form der Diagnostik vorurteilsfrei zu diskutieren, fordert Fornara.

„Organspende, und nicht zuletzt die Nierenlebendspende, braucht die gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung, die ihr zusteht“, sagte der Transplantationsexperte. Mit 9,3 Organspendern pro eine Million Einwohner liegt die Bundesrepublik in Europa auf einem der letzten Plätze.

hil

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